UNICEF Namensinserat zum 25. Geburtstag der Kinderrechte

Heute, am 25-jährigen Jubiläum der Konvention über die Rechte des Kindes, setzen wir ein Zeichen für die unsichtbaren Kinder weltweit. Denn 230 Millionen Kinderleben weltweit, ohne offiziell zu existieren, unsichtbar, von vielen staatlichen Leistungen ausgeschlossen. Ihr Mangel: Sie sind in keinem Geburtenregister eingetragen. Damit tragen sie ein viel höheres Risiko, ausgebeutet und vernachlässigt zu werden. Der Geburtsschein ist wie eine Eintrittskarte ins Leben. Er bedeutet die offizielle Wahrnehmung des Kindes, weist seinen Namen, seine staatliche Zugehörigkeit, seine Eltern aus – und schafft Identität. 

News Nov/Dec 2014

Am 20. November 1989 bekannte sich die Völkergemeinschaft zu den Kindern und ratifizierte die Kinderrechtskonvention. 194 Länder haben sich verpflichtet, den Kindern das Recht auf Namen, Staatszugehörigkeit, Überleben, Bildung, Gesundheit und Schutz zu sichern und dabei das Kindeswohl in all ihren Entscheidungen, die Kinder betreffen, als Leitprinzip zu berücksichtigen. 

Die Kinderrechtskonvention

Die Konvention über die Rechte des Kindes spricht allen Kindern unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Alter dieselben Rechte zu. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, das Kindeswohl und das Recht des Kindes, angehört zu werden, als Leitprinzip zu achten. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Kinderrechtskonvention rufen wir gemeinsam zur konsequenten Umsetzung der Kinderrechte weltweit auf. Denn jedes Kind hat das Recht auf ein würdiges Aufwachsen, auf Förderung und auf eine lebenswerte Zukunft. Dafür stehen wir ein.

Die Namensinserate erschienen in 10 verschiedenen Zeitungen in der Schweiz.


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