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Scheidungskinder: Das Recht auf Anhörung

Jedes Kind hat ein Recht auf Anhörung
Jedes Kind hat ein Recht auf Anhörung
© Silvia_Bretscher

Von den jährlich rund 13'000 neuen Scheidungskindern in der Schweiz wird gerade mal jedes zehnte angehört. Die anderen machen keinen Gebrauch von ihrem Recht auf Anhörung, weil sie schlecht oder gar nicht über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Grundsätzlich findet also viel zu selten eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder statt. So ist auch das Bewusstsein, dass eine Anhörung Bestandteil des Persönlichkeitsrechtes des Kindes ist, mehrheitlich nicht vorhanden.

Um Richter, Eltern und Kinder mit dem Thema Kindesanhörung vertraut zu machen und die Hemmschwelle zu senken, gibt UNICEF Schweiz seit Mai 2009 zusammen mit dem Marie Meierhofer Institut und dem rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich sechs Informationshefte heraus.

Die Broschüren können direkt als PDF heruntergeladen werden oder in gedruckter Form bestellt werden.

Broschüren in Druckform

  • Mami und Papi trennen sich (ab 6 Jahren), Bestellnummer: G088-D
  • Deine Eltern lassen sich scheiden (ab 9 Jahren),Bestellnummer: G089-D
  • Was ist eine Kindesanhörung? (ab 12 Jahren), Bestellnummer: G090-D
  • Die Kindesanhörung (ab 15 Jahren), Bestellnummer: G091-D
  • Partizipation von Kindern (für Eltern), Bestellnummer: G092-D
  • Anhörung des Kindes (für Richter), Bestellnummer: G093-D


Porto und Bearbeitung

Die Broschüren sind kostenlos. Je nach Aufwand werden für Porto und Bearbeitung mindestens CHF 7.40 verrechnet.

Bestellungen an:
Schweizerisches Komitee für UNICEF
Dokumentation
Baumackerstrasse 24
8050 Zürich
044 317 22 19
info@unicef.ch