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Stopp weibliche Genitalverstümmelung - FGM in der Schweiz

Neue Strafnorm ab 1. Juli 2012 in Kraft

Der Bundesrat setzt die neue einheitliche Strafnorm gegen weibliche Genitalverstümmelung auf den 1. Juli 2012 in Kraft.

Die einheitliche Strafnorm verbietet jegliche Form der weiblichen Genitalverstümmelung gleichermassen und stellt zudem die Auslandtat explizit unter Strafe. Das heisst, der neue Gesetzesartikel erlaubt die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die ein in der Schweiz wohnhaftes Mädchen im Ausland beschneiden lassen – selbst dann, wenn sie in einem Land vorgenommen wird, in dem diese Menschenrechtsverletzung gesetzlich nicht verboten ist.

Explizites Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz

National- und Ständerat stimmten in der Schlussabstimmung am 30. September 2011 der Ergänzung des Strafgesetzes um einen spezifischen Artikel zum Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien zu. Bereits am 14. September hatte der Nationalrat die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. UNICEF Schweiz begrüsst den Entscheid beider Räte. Nun ist der Weg frei für zielgerichtete Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit in der Schweiz.

Der neue Gesetzesartikel erlaubt die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die ein in der Schweiz wohnhaftes Mädchen im Ausland beschneiden lassen – selbst dann, wenn sie in einem Land vorgenommen wird, in dem diese Menschenrechtsverletzung gesetzlich nicht verboten ist.

UNICEF Schweiz hat massgeblich zum Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz beigetragen. 2001 untersuchte UNICEF Schweiz das Vorkommen von weiblicher Genitalverstümmelung erstmals mit einer Umfrage unter Gynäkologen und Gynäkologinnen. Sie zeigte, dass die schmerzvolle Praxis auch in der Schweiz vorkam. Mit zwei Rechtsgutachten machte UNICEF sodann aufmerksam auf die uneindeutige Gesetzeslage in Bezug auf die weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz.

Am 17. März 2005 reichte Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi die Initiative zum Verbot sexueller Verstümmelung ein. Im Frühjahr 2010 folgten mehr als 20'000 Personen dem Aufruf von UNICEF Schweiz, mit ihrer Stimme für eine einheitliche Strafnorm einzutreten.

UNICEF Schweiz bedankt sich bei allen, die sich in den letzten zehn Jahren für die Einführung der Strafnorm eingesetzt haben.

Einheitliche Strafnorm in der Schweiz

Der Ständerat ist am 7. Juni 2011 dem Entscheid des Nationalrates gefolgt und hat sich für eine einheitliche Strafnorm ausgesprochen, die jegliche Form der weiblichen Genitalverstümmelung in der Schweiz gleichermassen verbietet. Neu wird auch die Auslandtat explizit erwähnt und unter Strafe gestellt. Damit sollen Mädchen vor einer Genitalverstümmelung während einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland geschützt werden.

UNICEF Schweiz freut sich über diesen wichtigen Entscheid. Nun ist der Weg frei für zielgerichtete Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit in der Schweiz.
Die rund 10-jährige Arbeit von UNICEF Schweiz trägt Früchte, auch dank Ihnen allen, welche mit Ihrer Stimme für das Anliegen tausender Mädchen und Frauen eingetreten sind. Wir bedanken uns für Ihr Engagement für Menschenrechte und den Schutz der gefährdeten Mädchen.

Zur Pressemitteilung >

Erfolg im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz

Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Der Nationalrat war sich einig, ein Signal zu setzen und hiess am 16. Dezember 2010  die nötigen Änderungen des Strafgesetzbuches gut.

Der Rat und der Bundesrat waren sich einig, dass die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane in allen Formen geahndet und bestraft werden sollte. Dies soll auch der Fall sein, wenn in der Schweiz lebende Personen die Tat im Ausland begehen. Als nächstes wird die Vorlage im Ständerat besprochen.

Der Nationalrat hat am 16. Dezember den Weg frei gemacht für die Einführung einer Strafnorm, die weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz verbietet. Damit ist die Grundlage für den Schutz der 6000-7000 gefährdeten Mädchen in der Schweiz geschaffen. Nun wird es darum gehen, den Boden, den dieses Gesetz gibt, zu nutzen und in der Schweiz auch präventiv dafür zu sorgen, dass keine Mädchen genital verstümmelt werden. UNICEF wird sich dafür auch weiterhin engagieren.

Aktion "Ihr Engagement kann Mädchen schützen"

UNICEF Schweiz setzt sich seit 10 Jahren für die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung ein. Weltweit, aber auch in der Schweiz, leistet UNICEF Aufklärungs-und Sensibilisierungsarbeit, basierend auf den neusten wissenschaftlichen Forschungsansätzen und Handlungsempfehlungen.

In der Wintersession des Nationalrates wird am 16. Dezember die Vorlage für eine einheitliche Strafnorm besprochen und damit ein Verbot von weiblicher Genitalverstümmelung gefordert. Im Frühjahr haben rund 20'000 Personen ihre Stimme bei einem öffentlichen Aufruf abgegeben. Jede Stimme zählt – auch Sie können etwas tun!

Schreiben Sie dem Nationalrat und Ständerat in Ihrem Kanton und bitten Sie ihn, sich in der Wintersession für ein einheitliches Verbot von weiblicher Genitalverstümmelung auszusprechen und sich dafür einzusetzen, die Menschenrechte einzuhalten – damit jedes Mädchen geschützt ist und bleibt.

Mit wenigen Clicks können Sie Ihre Stimme abgeben und auf elektronischem Wege die National- und Ständeräte zur Unterstützung dieser Vorlage auffordern. Bitte klicken Sie in Ihren Wohnkanton, die Adressen erscheinen in der rechten Spalte und Sie können einen Nationalrat und Ständerat auswählen.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement!

Die Aktion ist beendet. UNICEF Schweiz dankt für die grosse Unterstützung und Ihr Engagement im Kampf gegen Mädchenbeschneidung.


Weitere Informationen

FGM Mädchenbeschneidung Narben

Weitere Informationen zum Thema Mädchenbeschneidung und die Möglichkeit, für Projekte im Kampf gegen Mädchenbeschneidung zu spenden, finden Sie hier.

Möchten Sie UNICEF mit einer Patenschaft für die Überwindung der Mädchenbeschneidung unterstützen? Weitere Informationen finden Sie hier.