UNICEF zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Kinder und setzt sich für die Verwirklichung der Kinderrechte für jedes Kind ein. Grundlage für die Arbeit bildet die Konvention über die Rechte des Kindes. Überdies verpflichtet sich UNICEF, alles zu unternehmen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Dabei ergänzen sich konkrete Arbeiten wie beispielsweise Brunnenbau, kinderfreundliche Schulen, Lehreraus- und -weiterbildung, Ausrüstung von Gesundheitsstationen mit Massnahmen zugunsten von strukturellen Verbesserungen für Kinder.
Weltweit arbeiteten 2010 über 11 000 Mitarbeitende in 155 Ländern für die Umsetzung von Programmen und erreichten Millionen von Kindern. Gemeinsam mit Partnerorganisationen und Regierungen entwickelt UNICEF Konzepte, setzt sie um und lässt gewonnene Erfahrungen in die weitere Arbeit einfliessen. Die Programmarbeit kommt einem Sechs-Punkte-Programm gleich:
Punkt 1: Zielvereinbarung
UNICEF Länderbüros entwickeln in Abstimmung mit den Fachministerien ihres Landes ein gemeinsames Länderprogramm für jeweils fünf Jahre basierend auf Indikatoren über die Situation der Kinder vor Ort.
Punkt 2: Detaillierte Planung
Erfahrene Mitarbeitende erarbeiten auf der Grundlage der Länderprogramme die thematischen Schwerpunkte. Dabei arbeiten sie eng mit lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Entscheidungsträgern/-innen sowie Jugend- und Frauengruppen zusammen. Denn nur wo die Hilfe zur Selbsthilfe greift, sind nachhaltige Verbesserungen möglich.
Punkt 3: Kontrollierte Umsetzung
UNICEF setzt keine Programme ohne detaillierte schriftliche Vereinbarung mit lokalen Partnern um. In der Umsetzung arbeitet UNICEF eng mit den Regierungen und lokalen Partnern zusammen und fordert von ihnen personelles und finanzielles Engagement. UNICEF ist überzeugt, dass dieses Engagement für den Erfolg der Projekte über die kontrollierte Projektdauer hinaus Wirksamkeit entfaltet. Teil der UNICEF Arbeit vor Ort ist die regelmässige Schulung von Mitarbeitenden aus Ministerien und Organisationen.
Um das Risiko von lokalen Bankkrisen, Währungsverlusten und Korruption bestmöglich zu mindern, werden die Projektgelder zentral von New York aus verwaltet. Die Projektmittel werden nur schrittweise an Partner ausbezahlt, mit der Bedingung, dass Projektfortschritte ausgewiesen werden.
Punkt 4: Strikte Überwachung
UNICEF prüft vor Ort die Projekte durch regelmässige Besuche und Kontrolle der Berichte mit Mittelverwendungsnachweis. UNICEF Schweiz erhält zudem jährlich über alle direkt unterstützten Programme einen ausführlichen Bericht zu finanzierten Aktivitäten, Ausgaben, Fortschritten und Herausforderungen und überprüft diese durch regelmässige Besuche vor Ort.
Punkt 5: Interne und externe Rechnungskontrolle
UNICEF unterliegt strikten Finanzkontrollen. Interne Kontrollsysteme, Standards und definierte Abläufe, Erfolgskontrolle und Risikomanagement bilden die drei Grundpfeiler. Interne und externe Revisoren prüfen die Länderbüros regelmässig. Die Prüfungsergebnisse sind unter www.unicef.org öffentlich zugänglich. UNICEF verwendet das Prinzip Null-Toleranz. Jeglicher Verdachtsfall wird überprüft. Verstösse strafrechtlich verfolgt.
Punkt 6: Wirkungskontrolle
Die Wirkung der Aktivitäten wird jährlich überprüft. Indikatoren liegen den Programmen zugrunde. Neue Erkenntnisse werden bei der Umsetzung laufend eingearbeitet. Zur Evaluation nutzt UNICEF zudem Haushaltbefragungen, Interviews mit Schlüsselpersonen sowie Gruppendiskussionen mit Betroffenen und Verantwortlichen.
Mit diesen Daten dokumentiert UNICEF zudem die globale Entwicklung im jährlich erscheinenden Bericht «Zur Situation der Kinder in der Welt» oder zu den Millenniums-Entwicklungszielen.
Nachhaltige Entwicklung zugunsten von Kindern
© UNICEF/Giacomo Pirozzi




