Die Schweiz muss mehr tun, um der Administrativhaft von Kindern ein Ende zu setzen

Die Schweiz hat bezüglich ihrer Praxis zur Administrativhaft 67 von den möglichen 115 Punkten erreicht. Es besteht noch Verbesserungspotenzial, findet das schweizerische NextGen Index Komitee, bestehend aus den folgenden Schweizer NGOs: Terre des hommes – Kinderhilfe weltweit, die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und das Schweizerische Komitee für UNICEF. Der NextGen Index, eine Initiative der Global Campaign to End Child Detention, bewertet 20 Länder bezüglich ihres Umgangs mit Migrantenkindern und deren Recht auf Freiheit.

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Zur Beantwortung der Fragen der Global Campaign to End Child Detention hat das schweizerische NextGen Index Komitee den schweizerischen Gesetzesrahmen und dessen Umsetzung analysiert. Die Fragen lauteten:

  • Werden Kinder in Ihrem Land inhaftiert?
  • Welche Fortschritte sind zur Beendung der Administrativhaft von Kindern zu verzeichnen?
  • Was kann Ihr Land unternehmen, damit es seine internationalen Verpflichtungen erfüllt?

Die Schweiz hat 67 von möglichen 115 Punkten erreicht. Einer der Gründe, weshalb kein höheres Ergebnis erreicht wurde, ist die Tatsache, dass Administrativhaft von Kindern im Alter von 15 bis 18 Jahren gesetzlich vorgesehen ist. Eine Inhaftierung ist jedoch nie mit dem Wohl des Kindes vereinbar, weshalb die Praxis der Administrativhaft von Kindern beendet werden sollte. In manchen Kantonen gibt es schon erfolgversprechende Praktiken wie Betreuungsangebote, Pflege- oder Gastfamilien sowie betreute Unterkünfte.

«Wir haben – zusammen mit nationalen und internationalen Akteuren inklusive der Parlamentarischen Versammlung des Europarats – schon mehrmals das Ende der Administrativhaft für Migrantenkinder gefordert. Für Kinder und Familien sollten Haftalternativen bereitgestellt werden, welche dem Alter der Kinder entsprechen und im Einklang mit dem Kindeswohl und ihren Rechten stehen. Der NextGen Index gibt einen umfassenden Überblick über die Lage in der Schweiz und soll Möglichkeiten für Lösungen auch durch den Vergleich mit anderen Ländern aufzeigen», sagt Valentina Darbellay, Leiterin Plädoyer bei Terre des hommes und Mitglied des Schweizer NextGen Index Komitees.

Im Schweizer Migrationsrecht und in der Praxis werden jetzt schon positive Schutzmechanismen zur adäquaten Betreuung von Kindern angewendet. Die Ratifikation der meisten relevanten Konventionen und Protokolle, die richterliche Überprüfung der Inhaftierung und die Überwachung durch unabhängige Gremien sind wesentliche Schritte zur Einrichtung eines kinderrechtskonformen Systems.

Verbesserungsbedarf gibt es trotzdem, zum Beispiel in Bezug auf die Rechtsvertretung von Kindern sowie im Hinblick auf eine angemessene Betreuung. Das schweizerische NextGen Index Komitee hat eine ausführliche Liste mit Empfehlungen aufgestellt, die dazu beitragen sollen, dass in der Erarbeitung und Anwendung des Migrationsrechts das Kindeswohl immer vorrangig beachtet wird. Dies beinhaltet: eine individualisierte systematische Prüfung des Kindeswohls einzuführen, die Datenerhebung zu verbessen, und das Prinzip des Familienlebens zu respektieren, was dazu führen soll, dass Kinder nicht mehr von ihren Familien getrennt werden und dass Familien nicht mehr inhaftiert werden.

Die Schweiz ist mit ihren 67 Punkten an fünfter Stelle hinter Brasilien, Irland, Italien und Kanada. Es gibt Handlungsbedarf, um alle 115 Punkte zu erreichen: es muss ein qualitativ hochstehendes und kohärentes System zur uneingeschränkten Wahrung der Rechte und des Wohls der Kinder, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus, aufgebaut werden.

Mehr über den NextGen Index
Das Schweizer NextGen Index Komitee


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