Kinderarbeit in Konflikt- und Krisenregionen

Während die Kinderarbeit weltweit abnimmt, führen bewaffnete Konflikte und Naturkatastrophen in einzelnen Regionen zu einem deutlichen Anstieg. Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni möchten wir besonders auf diese Mädchen und Buben aufmerksam machen.

Child labour 2017

Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Kinderarbeiter weltweit um rund ein Drittel zurückgegangen. Insbesondere in Asien und der Pazifikregion, aber auch in Südamerika und im südlichen Afrika gehen heute deutlich weniger Kinder einer Beschäftigung nach, die ihre Entwicklung gefährdet oder sie vom Schulbesuch abhält – und damit illegal ist.

Weniger erfreulich sieht es in den zahlreichen Krisenregionen der Welt aus. Bewaffnete Konflikte, aber auch Naturkatastrophen zerstören Existenzen, zwingen Familien zur Flucht und treiben Millionen von Mädchen und Buben in die Kinderarbeit. Sie arbeiten auf Feldern, in Restaurants oder Fabriken. Sie werden von bewaffneten Gruppen für den Kampf rekrutiert oder von Menschenhändlern in die Prostitution gezwungen.

Ein Grossteil der 168 Millionen Kinderarbeiter leben in Krisengebieten. Die Gründe sind vielfältig: Manche Kinder müssen die Schule verlassen und zum Überleben ihrer Familie beitragen, weil das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um die explodierenden Lebensmittelkosten zu decken. Andere werden auf der Flucht von ihren Verwandten getrennt und sind auf sich allein gestellt. Wieder andere haben mit ihrer Familie in einem Nachbarland Zuflucht gefunden, wo den Erwachsenen eine Beschäftigung verboten ist. Manchmal arbeiten die Kinder auch ganz einfach deshalb, weil es keine Schule mehr gibt, die sie besuchen könnten, oder weil sie in einem fremden Land die Sprache nicht verstehen.

Im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, jede Form der Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Wenn die Anstrengungen erfolgreich sein sollen, dürfen wir die Kinder in den Krisenregionen nicht vergessen. Auch und gerade sie haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.


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