Vaterschaftsurlaub: Unsere Argumente zum «Ja» am 27. September

Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis. Für einen optimalen Start ins Leben braucht es die Präsenz und Fürsorge beider Elternteile. Nur so kann das Kind von Anfang an eine enge Beziehung zu seinen wichtigsten Bezugspersonen aufbauen. UNICEF Schweiz und Liechtenstein setzt sich deshalb für eine gesetzlich verankerte und bezahlte Elternzeit von mindestens sechs Monaten ein. Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung unterstützen wir das «JA» zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub am 27. September.

Ein gesetzlich verankerter, bezahlter Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, wie er am 27. September 2020 zur Abstimmung kommt, greift noch zu kurz. UNICEF Schweiz und Liechtenstein unterstützt die Volksinitiative aber als einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung.

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Um jedem Kind einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen, setzt sich UNICEF Schweiz und Liechtenstein für bessere Rahmenbedingungen für alle Familien ein. Aus folgenden Gründen setzen wir uns für eine staatliche Lösung für einen gesetzlich verankerten, bezahlten Vaterschaftsurlaub ein:

  • Optimale Gesundheit und Entwicklung für jedes Kind: Die frühe Kindheit ist für die Entwicklung eines Kindes bis hinein ins Erwachsenenalter von besonderer Bedeutung. In den ersten 1000 Tagen eines Kindes – von der Schwangerschaft bis zum Alter von zwei Jahren – werden die wichtigsten Grundsteine gelegt für dessen langfristige Entwicklung, Gesundheit und Wohlbefinden. Babys und Kinder brauchen eine gesunde und ausgewogene Ernährung, Schutz und Geborgenheit sowie die notwendige Stimulation, um ihre kognitiven Fähigkeiten entwickeln zu können. Eltern spielen hier eine zentrale Rolle. Um diese bestmöglich wahrnehmen zu können, brauchen sie Zeit, die notwendigen finanziellen Ressourcen und Zugang zu angemessenen Dienstleistungen und Unterstützung.
  • Verbesserte Gesundheit und Lebensbedingungen für Mütter: Väter im Vaterschaftsurlaub haben mehr Kapazitäten, um Verantwortung für die Kinderbetreuung und Hausarbeit zu übernehmen. Dies ermöglicht Müttern eine bessere Erholung nach der Geburt, unterstützt sie beim Stillen und reduziert ihr Risiko für postnatale Depression. Darüber hinaus bringt eine aktivere Rolle von Vätern in der Familienarbeit mittel- und langfristig wirtschaftliche Vorteile für Mütter und Familien mit sich, die sich positiv auf ihre Lebensbedingungen auswirken. Studien zur Elternzeit belegen zum Beispiel, dass diese die Wahrscheinlichkeit der Mütter für den Wiedereinstieg ins Berufsleben sowie den Beitrag der Frauen am Familieneinkommen erhöht und geschlechterbedingte Lohnunterschiede verringert.
  • Gleiches Recht für alle Väter: In der Schweiz besteht bisher kein im Bundesrecht geregelter, einheitlicher Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub. So entstand ein Flickenteppich aus individuellen Regelungen, die Vätern gar keine, wenig oder vergleichsweise viel Zeit mit ihren Neugeborenen gewähren. Ob ein Vater nach der Geburt für seine Familie da sein kann, darf aber nicht vom Gutdünken und von den Möglichkeiten des Arbeitgebers abhängen. Denn Vaterschaftsurlaub ist keine zusätzliche Freizeit, sondern intensive Betreuungs- und Familienarbeit zum Wohl von Mutter und Kind. Deshalb braucht es eine einheitliche Regelung, die allen Vätern dasselbe Recht auf Familienzeit gewährt.
  • Zugänglich für alle Familien: Einige Väter nehmen bereits heute unbezahlten Urlaub nach der Geburt. Sie verzichten einige Zeit auf ihren Lohn, um voll und ganz für ihre Familie da zu sein. Nicht alle Kinder werden in Familien hineingeboren, die sich dies finanziell leisten können. Dass es für Familien mit tieferen Einkommen schwieriger ist, eine private Lösung für den Vaterschaftsurlaub zu finanzieren, kann ein Nachteil für ihre Kinder sein. Um Chancengleichheit zu gewährleisten und allen Kindern einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen, muss ein Vaterschaftsurlaub deshalb bezahlt und für alle Familien gleichermassen zugänglich sein.
  • Umsetzbar für alle Arbeitgeber: Während einige Arbeitgeber in der Schweiz bereits freiwillig und auf eigene Kosten einen Vaterschaftsurlaub eingeführt haben, ist dies für gewisse KMUs oder Non-Profit-Organisationen eine grosse finanzielle Herausforderung. Mit einer solidarischen Verteilung der Kosten auf alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber erhalten auch sie eine bezahlbare und damit umsetzbare Lösung. Denn es soll allen Arbeitgebern – unabhängig von Grösse oder finanziellen Verhältnissen – möglich sein, ihre Arbeitsbedingungen familienfreundlich zu gestalten.

UNICEF Schweiz und Liechtenstein befürwortet einen Vaterschaftsurlaub für alle und nicht nur für diejenigen, die es sich leisten können. Am 27. September 2020 unterstützen wir deshalb das «JA» zu einer bezahlbaren Lösung für alle Familien und Arbeitgeber, die unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten umsetzbar ist. Denn wir sind überzeugt, dass Politik und Wirtschaft bessere Rahmenbedingungen für diese wichtige Zeit im Leben eines Kindes schaffen müssen. Zum Wohl für jedes Kind.

Als Anwältin der Kinder setzt sich UNICEF Schweiz und Liechtenstein dafür ein, die Kinderrechte für jedes Kind zu verwirklichen – auch in der Schweiz. Um das Wohl jedes Kindes möglichst wirkungsvoll zu fördern, stehen Wissen, Zahlen und Fakten im Zentrum unserer evidenzbasierten Arbeit.