Menschenrechte: Liechtenstein auf dem Prüfstand

Vor bald 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seit der Gründung des UNO-Menschenrechtsrats im Jahr 2006 werden die UN-Mitgliedsstaaten regelmässig zur Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen geprüft – nun ist Liechtenstein wieder an der Reihe. Ein wichtiges Momentum, um die Situation der Kinder und Jugendlichen und deren Rechte zum Bestandteil dieses Dialogs zu machen.

Jugendliche Teilnehmer an den Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Übereinkommens über die Rechte des Kindes im Palais des Nations in Genf.

Alle viereinhalb Jahre werden die UN-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen geprüft. Am heutigen Dienstag steht Liechtenstein im Menschenrechtsrat Rede und Antwort. Für UNICEF Schweiz und Liechtenstein stellt diese «allgemeine regelmässige Überprüfung» («Universal Periodic Review») Liechtensteins einen wichtigen Moment dar, um den Kinderrechten Sichtbarkeit zu verleihen und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Kinderrechtssituation im Land abzugeben.  
Die Universal Periodic Review ist eines der zentralen Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats (MRR), um die Umsetzung der Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu analysieren. Im Rahmen des Peer-Review-Prozesses geben andere UNO-Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, welche vom überprüften Staat kommentiert werden müssen. 

Neben dem jeweiligen Staatenbericht dienen auch die vom Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) gesammelten Informationen zur Menschenrechtslage als Grundlage für das Prüfverfahren. Liechtenstein hat seinen aktuellen Staatenbericht im November 2022 vorgelegt und darin über den Stand der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen seit der letzten Überprüfung informiert. 
 
Zudem haben bei der UNO akkreditierte internationale und nichtstaatliche Organisationen ebenfalls die Möglichkeit, vor der Überprüfung ihre Perspektiven einzubringen. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat diese Möglichkeit genutzt und drei Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung der Kinderrechte in Liechtenstein formuliert. Diese Empfehlungen wurden den UNO-Mitgliedstaaten als zusätzliche Grundlage für ihre Statements an Liechtenstein unterbreitet. Damit setzt sich UNICEF Schweiz und Liechtenstein für die verstärkte Berücksichtigung von Kinderrechtsfragen im Prüfverfahren ein. 
UNICEF Schweiz und Liechtenstein empfiehlt dem Fürstentum Liechtenstein:

  • Sicherzustellen, dass jedes Kind Zugang zu qualitativ hochwertiger psychischer Gesundheitsversorgung hat und dass ausreichende, kinderfreundliche Dienste eingerichtet werden.
  • Die Umsetzung des bestehenden Gesetzes für gewaltfreie Erziehung zu beschleunigen und zu garantieren, dass dieses in allen Lebensbereichen von Kindern umgesetzt wird.
  • Sicherzustellen, dass der Elternurlaub allen Eltern zur Verfügung steht und angemessen vergütet wird, damit alle Familien, einschliesslich Familien mit niedrigem Familieneinkommen, davon profitieren können.

Hintergründe zu diesen Empfehlungen von UNICEF Schweiz und Liechtenstein können Sie hier auf Englisch  nachlesen.