Nationalrat stimmt «Ja» zur Altlastensanierung von Kinderspielplätzen

Der Nationalrat folgt mit seinem gestrigen Entscheid, die Sanierung von mit Schadstoffen belasteten privaten Kinderspielplätzen finanziell zu unterstützen, dem Entwurf des Bundesrates. UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Alliance Enfance, Pro Juventute, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, der Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz und die Fachstelle SpielRaum begrüssen diesen kinderfreundlichen Beschluss. Jetzt muss auch der Ständerat nachziehen.

Kinder auf dem Spielplatz.

Gestern hat der Nationalrat die Änderung des Umweltschutzgesetzes behandelt und entschieden, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Dieser sieht mitunter vor, die Sanierung von privaten belasteten Spielplätzen und Grünflächen über den «VASA Altlasten-Fonds» zu finanzieren. Dies wollte der Ständerat in der vorigen Wintersession streichen. Wir begrüssen diesen kinderfreundlichen Entscheid. Damit geht das Geschäft zurück in den Ständerat.

Auf rund 19 000 Hektar privaten Spielflächen für Kleinkinder sind laut Botschaft des Bundesrates Belastungen mit Blei, Dioxinen und anderen Schadstoffen möglich. Die zu sanierende Fläche betrifft zwischen 900 bis 2 500 Hektar. Wenn keine Sanierung erfolgt, könnten Kinder auf diesen Spielplätzen nur durch eine Nutzungseinschränkung vor den genannten Schadstoffen geschützt werden. Dies würde zu einem Verlust von Spiel- und Aufenthaltsräumen führen. Leidtragende wären insbesondere Kleinkinder in urbanen Gebieten, denen wenig alternativen Spiel- und Aufenthaltsräume im Freien zur Verfügung stehen. Insbesondere würden Spielmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Kinder verloren gehen. 

Spielen und Aufenthalt im Freien sind wichtig für die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Kindern. Im aktiven Austausch mit der räumlichen Umwelt entwickeln Kinder Selbstbewusstsein und erfahren Selbstwirksamkeit. Damit dies möglich ist, brauchen sie Freiräume, die zugänglich und veränderbar sind und ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Insbesondere in verdichteten urbanen Gebieten steht eine Nutzungseinschränkung von Spielflächen dem entgegen. 

Laut UN-Konvention über die Rechte des Kindes muss bei allen Entscheiden, die Kinder betreffen, das übergeordnete Kindesinteresse berücksichtigt werden. Zudem haben Kinder ein Recht auf bestmögliche Gesundheit und Entwicklung, Freizeit und Spiel. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert. Somit wurden die Kinderrechte zu innerstaatlichem Recht. Der Staat ist folglich in der Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so festzusetzen, dass die Kinderrechte für alle Kinder zu jeder Zeit umgesetzt werden. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, empfehlen wir die finanzielle Unterstützung der Altlastensanierung von privaten Kinderspielplätzen und Grünflächen weiterzuführen. Nun obliegt es dem Ständerat, seine ursprüngliche Position im Sinne des übergeordneten Kinderinteresses neu zu evaluieren.

Bleiben Sie dran. 
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