Kindesanhörung: Es geht um dich – deine Meinung ist gefragt

Kinder haben das Recht, dabei zu sein, wenn wichtige Entscheidungen für sie getroffen werden. Sie dürfen ihre Meinung sagen, sie dürfen nachfragen und sie dürfen eigene Ideen einbringen – so steht es im Gesetz! Bei wichtigen Entscheidungen im Leben eines Kindes reden manchmal nicht nur die Eltern mit, sondern auch andere Erwachsene. Damit das Kind mitreden kann, gibt es die Kindesanhörung.

News Aug/Sep 2014

UNICEF Schweiz hat zusammen mit dem Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) Informationsbroschüren zur Anhörung von Kindern in zivilrechtlichen Verfahren entwickelt. Diese Anhörungsbroschüren richten sich an das verschiedene Zielpublikum von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen sowie Fachpersonen. Sie können im Rechts-, Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden.

Einerseits sollen die Broschüren einen Beitrag zur Information von Kindern und Eltern leisten. Andererseits ist das Ziel, dass Kinder in zivilrechtlichen Verfahren systematisch miteinbezogen und angehört werden. Fachpersonen unterschiedlicher Disziplinen sollen für das Partizipationsrecht von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden.

Das Anhörungsrecht des Kindes gemäss der UNO-Kinderrechtskonvention umfasst alle Regelungsbereiche, in denen die Interessen des Kindes tangiert sind. In der Praxis bestehen jedoch hinsichtlich der Anwendung und Handhabung der Kindesanhörung grosse Unterschiede. In gewissen Verfahren, wie zum Beispiel bei Scheidungsverfahren, werden Kinder heute bereits vermehrt angehört. In anderen Bereichen steht die Umsetzung des Anhörungsrechts jedoch erst am Anfang.

UNICEF Schweiz und das Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) leisten damit einen Beitrag zur weiteren Verankerung der Partizipationsrechte von Kindern und somit zur verbesserten Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz.


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