«Ja, aber» zur Änderung der Kinder- und Jugendförderungsverordung KJFV

Mit der Vorlage zur Änderung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung KJFV zeigt der Bundesrat den Willen, in der Schweiz die Kinderrechte umgehend zu stärken. 

Ein Kind malt mit Kreide Menschen auf den Boden

Zusätzlich zur Koordination und Vernetzung wird insbesondere das wichtige Anliegen der Wissensvermittlung und Datenerhebung aufgegriffen. Ein Anliegen, das neben der Schaffung einer Ombudsstelle von zentraler Bedeutung ist und im Rahmen der Abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen (Concluding Observations) des UN-Kinderrechtsausschusses gleichermassen wiederholt moniert wurde. Aus diesem Grund unterstützt UNICEF Schweiz und Liechtenstein in der Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagenen Änderungen. Gleichzeitig ist UNICEF Schweiz und Liechtenstein der Meinung, dass damit keine adäquate Antwort auf die Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» (Motion Noser) vorliegt und diese Geschäfte voneinander zu trennen sind.

Das Parlament hat im September 2020 mit der Überweisung der Motion Noser den Bundesrat beauftragt, Rechtsgrundlagen zur Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte auszuarbeiten. Die Stelle soll Kinder bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten und so für das Kind den Zugang zur Justiz sicherstellen. Weiter soll sie, wenn nötig, zwischen dem Kind und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen können. 

Ein effektiver Zugang zum Recht ist ein Grund- und Menschenrecht. Nur wer sich wirksam gegen Missstände wehren kann, kann seine Rechte leben. Denn Recht haben heisst nicht unbedingt Recht bekommen. Dies gilt insbesondere für Kinder: Sie sind besonders vulnerabel für Rechtsverletzungen. Einer Ombudsstelle für Kinderrechte kommt deshalb eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu. Mit Blick auf die Schweiz hat der UN-Kinderrechtsausschuss bereits mehrfach empfohlen, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus für Kinderrechte zu schaffen.

Die vom Bund im erläuternden Bericht genannten Aufgaben haben indes kaum Überschneidungen mit den Aufgaben einer Ombudsstelle. In diesem Sinne distanziert sich UNICEF Schweiz und Liechtenstein deutlich von der Einschätzung des Bundesrates, mit der vorliegenden Änderung der KJFV würde das Hauptanliegen der Motion Noser erfüllt. Die Vorlage entfernt sich erheblich von der Hauptforderung, die Rechtsgrundlage für eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte auszuarbeiten, die allen Kindern in der ganzen Schweiz zugänglich sein muss.  

UNICEF Schweiz und Liechtenstein begrüsst die Stärkung der Kinderrechte über die aktuelle Vorlage und spricht sich für die Änderung aus. Gleichzeitig braucht es einen Vorschlag für das Kernanliegen der Motion Noser. Angesichts der internationalen Verpflichtungen, der zivilgesellschaftlichen Forderungen und des Auftrages des Parlaments ist UNICEF Schweiz und Liechtenstein der Meinung, dass der Bundesrat im Bereich der Kinderrechte ein wichtiges Signal setzen und die Grundlagen für eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte schaffen muss. Aus diesem Grund sieht UNICEF Schweiz und Liechtenstein mit dieser Vorlage keine Antwort auf die Motion Noser und behält sich vor, sich weiter für dieses Anliegen einzusetzen.