Kind in den Armen der Mutter

Erbschaften & Legate

Mit einer Erbschaft oder einem Legat zugunsten von UNICEF legen Sie den Grundstein für eine bessere Zukunft für Kinder.

Viele Menschen haben den Wunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen und über ihr Leben hinaus die Welt zu verändern. Manchen geht es auch darum, aus Dankbarkeit etwas zurückzugeben. Denn die meisten von uns haben in ihrem Leben viel Liebe, Fürsorge und Geborgenheit erfahren.

Millionen von Kindern ergeht es jedoch anders. Sie wachsen in Krisenregionen oder in grosser Armut auf. Indem Sie UNICEF in Ihrem Testament oder Erbvertrag berücksichtigen, können Sie bleibende Spuren im Leben hilfsbedürftiger Kinder hinterlassen.

Bettina Junker

«Jeder Anfang birgt neue Möglichkeiten. Mit einer Spende zugunsten von hilfsbedürftigen Kindern legen Sie den Grundstein für eine bessere, friedlichere Zukunft.»

Bettina Junker, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Hinterlassen Sie Anfänge

Kinder gestalten die Welt von morgen. Sie sind unsere Zukunft. UNICEF setzt sich deshalb für hilfsbedürftige Kinder ein, in der Schweiz und weltweit. Damit die nächste Generation beschützt aufwachsen und ihr volles Potenzial entwickeln kann.

Falls es Ihrem Wunsch entspricht, UNICEF in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

  • Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, hinterlassen Sie UNICEF einen genau bezeichneten Vermögenswert, wie zum Beispiel einen fixen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte.
  • Mit einer Erbschaft hinterlassen Sie UNICEF einen prozentualen Anteil Iihres Nachlasses. Neben Familienangehörigen und Menschen, die Ihnen nahestehen, wird UNICEF so zur Miterbin.

Als gemeinnützige Organisation ist UNICEF von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können also sicher sein, dass Ihre Spende in vollem Umfang bedürftige Kinder unterstützt.

Baby in Arm von Eltern

Kontaktieren Sie uns

Erwägen Sie es, UNICEF in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen? Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie UNICEF Ihren Nachlass für Kinder in Not einsetzt? Wir informieren Sie gerne und unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben in Ihrem Sinne umzusetzen.

Daniel Leibundgut
Leiter Kundendienst
[email protected]
044 317 22 24


Häufig gestellte Fragen

Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Vermögen dereinst so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Sie können Ihnen nahestehende Menschen berücksichtigen, sowie auch karitative Organisationen, deren Werte Sie teilen.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit in Bezug auf Ihren Nachlass und vermeiden mögliche Missverständnisse oder gar Auseinandersetzungen.

Ein Testament ist Ihr schriftlich festgehaltener letzter Wille. Um rechtsgültig zu sein, muss ein Testament vollumfänglich von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet werden. Ein Erbvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben. Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden.

Gerne informieren wir Sie über gesetzliche Bestimmungen rund ums Vererben. Zum Beispiel sind Pflichtanteile von nahen Angehörigen zu beachten, aber auch gewisse Formvorschriften. Gängige Fragen und Antworten rund ums Vererben finden Sie hier.