Sie sind hier:
Mit Ihrem gemeinnützigen Erbe ermöglichen Sie Kindern wie hier in Indien wirksame Hilfe und langfristige Unterstützung.

Erbschaften und Legate

Gemeinsam mit Ihrem Engagement machen wir die Welt ein wertvolles Stück lebenswerter. Mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament zugunsten von UNICEF setzen Sie auf Erfahrung und wirksame Hilfe.

  • UNICEF ist vor Ort – und das in 190 Ländern und setzt alles daran, dass Kinder das Rüstzeug bekommen, was es für einen Start in ein selbstbestimmtes Leben braucht.
  • UNICEF ist effizient. Wir können aufgrund der Grösse unserer Organisation Artikel zum günstigsten Preis einkaufen, wie etwa medizinisches Material.
  • UNICEF ist schnell und ist auf Katastrophen vorbereitet und hat in Krisenregionen neben Notfallplänen auch mehrere Lager mit Hilfsgütern angelegt.
  • UNICEF ist transparent. Gewinnen Sie Einblicke in Einnahmen und Ausgaben in unseren Jahresberichten und erfahren Sie mehr über das Thema Transparenz bei UNICEF

Kinder machen die Welt bunter. Damit es so bleibt, sind sie Teil meines Vermächtnisses.

Kurt Aeschbacher
Kurt Aeschbacher, Botschafter UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Sie können UNICEF in Ihrem Testament als Erbin einsetzen. Dies kann vor allem dann eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit sein, wenn Sie keine Angehörigen oder andere nahestehenden Menschen haben, die etwas aus Ihrem Nachlass erhalten sollen.

Sie können UNICEF auch testamentarisch als Vermächtnisnehmerin einsetzen, wenn Sie UNICEF nur einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses zuwenden wollen (bspw. bestimmte Wertgegenstände, Geldvermögen, Kryptowährungen, Wertpapiere oder Immobilien).

Sie haben auch die Möglichkeit UNICEF als Begünstigten für die Leistung Ihrer Lebensversicherung oder das Guthaben Ihrer Säule 3a zu bestimmen. 

Oder Sie unterstützen UNICEF mit einer einmaligen, direkten Spende.

Die Mutter der sechsmonatigen Aissata aus Mali erhält therapeutischer Spezialnahrung für die Behandlung ihrer mangelernährten Tochter.
Mit einer Testamentspende ermöglichen Sie Kindern in Not wirkungsvolle Hilfe und langfristige Unterstützung. Akut mangelernährte Kinder werden beispielsweise mit therapeutischer Spezialnahrung versorgt – so auch die sechs Monate alte Aissata aus Mali.

Wenn kein Testaments vorhanden ist, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Das muss nicht immer in Ihrem Sinne sein. Je nach Lebenssituation kann eine andere Regelung erwünscht sein. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen gestalten und für die Menschen sorgen, die Ihnen wichtig sind. 

Ohne Testament – das Gesetz bestimmt wer erbt
Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen gestalten und für die Menschen sorgen, die Ihnen nahestehen. 

Die gesetzlichen Erben sind die Nachkommen des Erblassers, der elterliche Stamm und der grosselterliche Stamm. Hinterlässt der Erblasser/die Erblasserin einen überlebenden Ehegatten oder eine überlebende Ehegattin, ist diese/r ebenfalls gesetzliche/r Erbe/Erbin und hat Anspruch auf eine bestimmte Erbquote. Der Staat ist der letzte gesetzliche Erbe. 

Mit Testament – mehr Selbstbestimmung und Handlungsspielraum
Am 1. Januar 2023 trat das revidierte schweizerische Erbrecht in Kraft. Neu haben nur noch die Nachkommen, Ehepartner/Ehepartnerinnen oder eingetragene Partner/Partnerinnen einen Pflichtteilsanspruch. Zudem beträgt der Pflichtteil neu für alle pflichtteilsberechtigten Erben die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs (bisher betrug der Pflichtteil der Nachkommen ¾). Dies führt dazu, dass Sie unter neuem Recht eine grössere Verfügungsbefugnis über Ihren Nachlass haben. In unserem Testamentratgeber erhalten Sie weitere Informationen zur Gestaltung Ihres Testaments und rund um das Thema Testamentspende.
 

Es gibt keinen idealen oder schlechten Zeitpunkt, um ein Testament zu verfassen. Es liegt ganz bei Ihnen, wann Sie dies tun möchten. Sie können Ihr Testament auch jederzeit ändern.

 

Nein, ganz bestimmt nicht. Ein Testament ist für jeden Menschen nützlich, unabhängig von der finanziellen Situation. Wenn Sie UNICEF in Ihr Testament als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, können auch die kleinsten Beträge sehr positive Veränderungen im Leben vieler Kinder bewirken

Ja, sofern Sie die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile eingehalten werden. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen.


Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, UNICEF in Ihrem Testament zu berücksichtigen? Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Ihr Nachlass Kindern in Not helfen kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir.

Quellen

  1. Title image: © UNICEF/UNI535595/Panjwani