Kinder haben Rechte
Kinder sollen gesund und sicher aufwachsen, in ihrer Entwicklung gefördert und vor Diskriminierung geschützt werden. Entscheide, die das Kind betreffen, müssen in seinem besten Interesse gefällt sein. Und in Belangen, die sie selbst betreffen, dürfen Kinder mitreden.
Als völkerrechtliches Übereinkommen verpflichtet die Kinderrechtskonvention die Staaten, Kinder mit gesetzlichen Massnahmen zu schützen.
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Um für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen, wurde 1989 die Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet. Sie umfasst 54 Artikel zu Überleben, Schutz und Entwicklung und basiert auf den Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, des Kindeswohls, sowie der Anhörung von Kindern.
Die Schweiz hat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes im Jahre 1997 ratifiziert. Artikel 44 verpflichtet die Staaten, in regelmässigen Abständen bei der UNO einen Bericht, um über Herausforderungen und Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu informieren.