«Selbstbestimmungsinitiative» – eine Annahme könnte für die Kinder gravierend sein

Am 25. November stimmt die Schweiz über die «Selbstbestimmungsinitiative» ab. Die Initiative fordert, völkerrechtliche Verträge im Konfliktfall der Schweizerischen Verfassung anzupassen und nötigenfalls aufzukündigen. Zu diesen völkerrechtlichen Verträgen gehören auch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

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© Tomas Wüthrich/2015

Kinder werden zwar in der Schweiz durch Artikel 11 der Bundesverfassung geschützt, allerdings tragen internationale Menschenrechtsverträge wie die KRK oder EMRK dazu bei, dass der Staat seinen Schutz- und Gewährleistungspflichten auch tatsächlich nachkommt. Die mögliche Kündigung der KRK oder der EMRK könnte deshalb zur Folge haben, dass der Staat diesen Pflichten nicht mehr nachkommt. UNICEF Schweiz und Liechtenstein zeigt sich daher besorgt, dass die Annahme der Initiative besonders gravierende Auswirkungen auf Kinder haben könnte, da diese besonders schutzbedürftig sind. Helen Keller, Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Zürich und Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, verdeutlicht: «Die Einbindung der Schweiz in internationale Menschenrechtsverträge ist für den Schutz von Kindern unerlässlich. Es wäre ein verheerendes Signal, wenn die Schweiz die KRK kündigen würde – ein Abkommen, das von allen Staaten ausser den USA ratifiziert wurde. Es besteht eine staatliche Pflicht, Kindern diese Rechte zu garantieren.»

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Jürg Keim
Mediensprecher
UNICEF Schweiz und Liechtenstein
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