Diese Publikation dient dazu, den Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern in Kollektivunterkünften zu verbessern. Die darin enthaltenen Empfehlungen richten sich dabei sowohl an Akteur*innen der zuständigen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden) als auch an die mit der Unterbringung und Betreuung beauftragten Organisationen oder Verwaltungseinheiten, ebenso wie an Leitungspersonen und Mitarbeitende in den Unterkünften. Die in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) festgeschriebenen Rechte sind völkerrechtlich bindend und gelten uneingeschränkt auch für schutzsuchende Kinder in der Schweiz.
Aus kinderrechtlicher Perspektive bergen Kollektivunterkünfte zahlreiche Risiken, wie zum Beispiel fehlende Privatsphäre, unzureichenden Schutz vor Gewalt oder mangelnden Zugang zu Bildung und psychosozialer Unterstützung. Deshalb zielt die aktuelle Publikation darauf ab, durch konkrete Empfehlungen die Bemühungen der involvierten Akteur*innen zu unterstützen, die Bedingungen in bestehenden Kollektivunterkünften kindgerechter zu gestalten.