Minderjährige weiterhin in Administrativhaft

In der Schweiz dürfen minderjährige Migrantinnen und Migranten weiterhin inhaftiert werden. Dies hat der Nationalrat gestern mit einer überwältigenden Mehrheit entschieden. Der Nationalrat begründete seinen Entscheid damit, dass die Haftanordnung nicht unanständig, sondern rechtmässig und für einen konsequenten Vollzug der dafür zuständigen kantonalen Behörden notwendig sei. Weiter seien nur wenige Kinder pro Jahr davon betroffen.

Administrativhaft
© AdobeStock_170538853

UNICEF Schweiz und Liechtenstein zeigt sich besorgt über diese Entscheidung. Selbst die Inhaftierung eines einzigen Kindes pro Jahr, das wegen seines Migrationsstatus in der Schweiz inhaftiert wird, ist ein Kind zu viel. Unabhängig von Alter und Migrationsstatus ist eine Haftmassnahme nie mit dem Wohl des Kindes vereinbar und stellt eine Verletzung seiner Rechte und damit einen Verstoss gegen Völkerrecht dar. Eine Haftanordnung für ein Kind kann nie notwendig sein, zumal es zielführende Alternativen dazu gibt, wie verschiedene Kantone bereits heute beweisen.

UNICEF fordert von der Schweiz deshalb im Einklang mit der Kinderrechtskonvention: gleiche Beachtung der Rechte aller Kinder, unabhängig von Herkunft oder Status. Dies bedeutet unter anderem eine adäquate Unterbringung und Zugang zu Grundleistungen wie Gesundheit und Bildung für Kinder und ihre Familien.