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Statement

Verbindliche Regeln gegen suchtförderndes Plattformdesign

Die vorläufigen Feststellungen der EU-Kommission zu Instagram und Facebook zeigen: Suchtfördernde Funktionen und stark personalisierte Empfehlungssysteme können Kinder und Jugendliche gefährden. UNICEF Schweiz und Liechtenstein fordert deshalb, dass das geplante KomPG verbindliche Schutzpflichten, klare Regeln für kindersicheres Plattformdesign und eine wirksame Aufsicht mit Durchsetzungsmöglichkeiten verankert.

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Die vorläufigen Feststellungen der Europäischen Kommission zu Instagram und Facebook sind ein wichtiges Signal: Funktionen wie endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme können eine exzessive Nutzung begünstigen. In ihren vorläufigen Feststellungen kommt die Kommission zum Schluss, dass Meta diese Risiken nicht angemessen bewertet und mit den bisherigen Schutzmassnahmen nicht wirksam vermindert hat.

In der EU gibt es dafür einen klaren Rechtsrahmen: den Digital Services Act (DSA). Er verpflichtet sehr grosse Online-Plattformen in der EU, systemische Risiken ihrer Dienste zu untersuchen und wirksam zu reduzieren. Dazu gehören auch Risiken für die Rechte von Kindern sowie für die körperliche und psychische Gesundheit. Die Europäische Kommission überwacht diese Pflichten bei Instagram und Facebook direkt. Sie kann Verstösse untersuchen, Änderungen einfordern und bei bestätigten Pflichtverletzungen Sanktionen verhängen.

Für UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist klar: Kinder und Jugendliche müssen dort geschützt werden, wo Risiken entstehen, bei den Plattformen selbst. Algorithmen entscheiden, welche Inhalte und welche Werbung Kinder sehen und was als Nächstes abgespielt wird. Sind sie vor allem auf Aufmerksamkeit und Interaktion ausgerichtet, können sie junge Menschen länger online halten, problematische Inhalte verstärken und ihre Privatsphäre beeinträchtigen.
Auch Altersbeschränkungen lösen dieses Problem nicht allein. Sie können ergänzend sinnvoll sein, dürfen aber nicht dazu führen, dass die Verantwortung für einen sicheren digitalen Raum auf Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen abgewälzt wird. Plattformanbieterinnen müssen ihre Dienste von Anfang an sicher, altersgerecht und datenschutzfreundlich gestalten.

Der Fall in der EU zeigt: Damit grosse Technologiekonzerne zur Verantwortung gezogen werden können, braucht es verbindliche Regeln und eine wirksame Aufsicht. In der Schweiz fehlt bisher ein vergleichbarer Rechtsrahmen. Das geplante Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) bietet die Chance, diese Lücke zu schliessen. Es muss jedoch aus kinderrechtlicher Sicht nachgebessert werden. Kinder- und Jugendschutz muss explizit als Ziel verankert werden. Plattformanbieterinnen müssen Risiken für Kinder und Jugendliche regelmässig und nachvollziehbar analysieren und mit Massnahmen wirksam vermindern. 

Dazu braucht es klare Vorgaben für kindersicheres Plattformdesign sowie für Empfehlungssysteme: Kinder und Jugendliche müssen standardmässig von hohen Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen profitieren. Für Nutzer:innen muss verständlich sein, warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden, etwa aufgrund ihres Nutzungsverhaltens oder personalisierter Profile. Empfehlungssysteme dürfen schädliche Inhalte nicht verstärken oder Kinder schrittweise in immer extremere Inhalte führen. Und es braucht echte Wahlmöglichkeiten, also eine leicht auffindbare Option, Empfehlungen ohne «Profiling» zu nutzen sowie Einstellungen, die verhindern, dass Kinder durch personalisierte und potenziell schädliche Empfehlungen zu einer längeren Nutzung verleitet werden. 

Für Kinder und Jugendliche müssen besonders bindungsfördernde Gestaltungselemente wie Endlos-Scrollen und vergleichbare Mechanismen begrenzt werden. Zusätzlich braucht es einen konsequenten Schutz von Kinderdaten und ein Verbot profilbasierter Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen und eine unabhängige Aufsicht mit Zugang zu relevanten Informationen und wirksamen Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Kinderrechte gelten auch online. Altersbeschränkungen können ein Baustein sein, ersetzen aber weder die Verantwortung der Plattformen noch eine wirksame Regulierung. Der digitale Raum wird nicht sicherer, indem man Kinder und Jugendliche  von ihm fernhält. Er wird sicherer, wenn Plattformen verpflichtet sind, ihn im Interesse der Kinder und Jugendlichen anders zu gestalten.