UNICEF steht hinter der KVI

Die Verantwortung von Unternehmen ist für die Einhaltung von Kinderrechten und die Entwicklung von Kindern eminent. UNICEF Schweiz und Liechtenstein befürwortet deshalb eine gesetzlich verankerte Sorgfaltsprüfungspflicht mit entsprechender Haftung für Konzerne im Bereich Umwelt und Menschenrechte. Die bevorstehende Konzernverantwortungsinitiative leistet einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Kindern weltweit. Für die Abschaffung der Kinderarbeit verspricht der Gegenvorschlag keine Wirkung.

Lokaler handwerklicher Bergbau, Ghana 2015
Lokaler handwerklicher Bergbau, Ghana 2015

Aus diesen Gründen befürwortet UNICEF Schweiz und Liechtenstein die Volksinitiative zur Konzernverantwortung (KVI):

  1. Kinder weltweit sind auf vielfältige Weise von der Wirtschaft betroffen. Sie sind Töchter und Söhne von Mitarbeitenden, sie sind junge Arbeitnehmende, sie wohnen in der Nachbarschaft von Unternehmensstandorten und sind auf die Nutzung desselben Bodens oder derselben natürlichen Ressourcen angewiesen. Entsprechend gross sind die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Konzerns auf die Rechte und Lebensbedingungen der Kinder. 
  2. Kinder gehören zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Sie haben deshalb besondere Rechte auf Überleben, Entwicklung und Schutz. Mit der KVI werden Kinder weltweit besser vor negativen Auswirkungen von Schweizer Konzernaktivitäten geschützt. 
  3. Mit unserer Unterstützung der KVI folgt UNICEF Schweiz und Liechtenstein einer Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses. Dieser legt der Schweiz nahe «sicherzustellen, dass die Wirtschaftsunternehmen und ihre Tochterfirmen (…) für jegliche Verletzung der Kinder- und Menschenrechte, welche sie durch ihre Tätigkeiten verursachen, rechtlich belangt werden können.»
  4. Der Gegenvorschlag des Parlaments greift zu kurz, um Kinder vor negativen Auswirkungen der Wirtschaft zu schützen. Denn er betrachtet ausbeuterische Kinderarbeit als isoliertes Problem, das unabhängig von anderen Menschenrechtsverletzungen gelöst werden kann. Dieser Ansatz übersieht, dass Kinderarbeit eine Folge anderer Menschen- und Kinderrechtsverletzungen ist. Da der Gegenvorschlag des Parlaments die eigentlichen Ursachen von ausbeuterischer Kinderarbeit ausblendet, ist er für den Schutz der Kinderrechte ungenügend. Dazu kommt, dass der Gegenvorschlag keine Konsequenzen für fehlbare Konzerne vorsieht und damit wirkungslos bleibt.
  5. Zu den Ursachen von ausbeuterischer Kinderarbeit gehören Armut und prekäre Arbeitsbedingungen der Eltern, sowie fehlender Zugang zu Bildung und Gesundheit für Buben und Mädchen. Kinderarbeit wird erst verschwinden, wenn die Ursachen in ihrer Gesamtheit bekämpft werden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz wie der der Konzernverantwortungsinitiative verspricht deshalb Wirkung.
  6. Die Konzernverantwortungsinitiative fordert, was in anderen Ländern bereits möglich ist. In Frankreich, Kanada, Grossbritannien und den Niederlanden beispielsweise können Geschädigte schon heute vor Gericht Wiedergutmachung verlangen. Und die EU sieht vor, die Regeln in diesem Bereich 2021 zu harmonisieren und dabei ebenfalls eine zivilrechtliche Haftung einzuführen. 
  7. UNICEF Schweiz und Liechtenstein setzt sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und in Liechtenstein ein. Unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen garantieren, dass die Kinder im Einflussbereich von Schweizer Konzernen besser geschützt werden. Zum Wohl für jedes Kind. 

Kontakt für Medien

Jürg Keim
Mediensprecher
UNICEF Schweiz und Liechtenstein
Tel. 044 317 22 41 
E-Mail: media(at)unicef.ch