Flüchtlingskinder in der Schweiz – Runder Tisch von UNICEF

Gestern Dienstag fand in Bern der von UNICEF Schweiz und Liechtenstein halbjährlich organisierte Runde Tisch zum Thema Flüchtlingskinder in der Schweiz statt. Der Schwerpunkt lag diesmal auf der Administrativhaft, die in der Schweiz aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsrechts auch für Minderjährige angeordnet werden kann, und auf möglichen Alternativen.

Runder Tisch Bern 2019
Runder Tisch zum Thema Flüchtlingskinder in der Schweiz: Der Einladung von UNICEF waren verschiedene Hilfswerke, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie kantonale Asyl- und Migrationsbehörden gefolgt.

Die Administrativhaft dient dazu, den Vollzug der Wegweisung von ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht sicherzustellen. Das geltende Schweizer Ausländergesetz verbietet die Administrativhaft nur für Kinder unter 15 Jahren; die Inhaftierung von 15- bis 18-jährigen abgewiesenen Asylbewerbern ist dagegen erlaubt. Die UN-Kinderrechtskonvention fordert, die Inhaftierung von Minderjährigen nur als letztmögliches Mittel einzusetzen und sie von möglichst kurzer Dauer auszusprechen – sprich, die Inhaftierung muss verhältnismässig sein. Klar ist, dass der behördliche Gewahrsam für Minderjährige einen massiven Eingriff in ihre persönliche Freiheit darstellt und sich mit dem Grundsatz des Kindeswohls nur schwer vereinbaren lässt. Ebenso tangiert eine Inhaftierung das Recht auf Bildung. Teilweise werden in der Schweiz sogar Kinder unter 15 Jahren, die mit ihren Eltern ausgewiesen werden sollen, inhaftiert – 89 Prozent von ihnen im Kanton Bern.

Vergangenen Oktober bestätigte der Bundesrat diesen Missstand und forderte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf, die Kantone anzuweisen, bei Wegweisungen von Familien alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Dies bedeutet zumindest eine Richtungsänderung, was am gestrigen Runden Tisch einhellig begrüsst wurde. Anhand von zwei Good-Practice-Beispielen aus dem Kanton Basel-Land und Neuenburg wurden mögliche Alternativen aufgezeigt und diskutiert. So können Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige zum Beispiel in offenen oder halboffenen Unterkünften untergebracht werden, wie sie in Asyl- oder Durchgangszentren bereits zur Verfügung stehen. Die individuelle Betreuung lässt sich hier mit einem Hausarrest kombinieren, um die Ausweisung sicherzustellen. Denn jeder Tag, den ein Kind in Administrativhaft verbringt, ist ein Tag zu viel – so das Fazit des Runden Tisches.