Nachhaltige Entwicklung für Kinder

UNICEF zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Kinder und setzt sich für die Verwirklichung der Kinderrechte für jedes Kind ein. Überdies verpflichtet sich UNICEF, alles zu unternehmen, um die Nachhaltigen Entwicklungsziele zu erreichen.

Iraq 2016
© UNICEF/UN034975/Anmar

Dabei ergänzen sich konkrete Arbeiten wie beispielsweise Brunnenbau, kinderfreundliche Schulen, Lehreraus- und -weiterbildung, Ausrüstung von Gesundheitsstationen mit Massnahmen zugunsten von strukturellen Verbesserungen für Kinder. Gemeinsam mit Partnerorganisationen und Regierungen entwickelt UNICEF Konzepte, setzt sie um und lässt gewonnene Erfahrungen in die weitere Arbeit einfliessen. Die Programmarbeit kommt einem Sechs-Punkte-Programm gleich:

Punkt 1: Zielvereinbarung

UNICEF Länderbüros entwickeln in Abstimmung mit den Fachministerien ihres Landes ein gemeinsames Länderprogramm für jeweils fünf Jahre basierend auf Indikatoren über die Situation der Kinder vor Ort.

Punkt 2: Detaillierte Planung

Erfahrene Mitarbeitende erarbeiten auf der Grundlage der Länderprogramme die thematischen Schwerpunkte. Dabei arbeiten sie eng mit lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Entscheidungsträgern/-innen sowie Jugend- und Frauengruppen zusammen. Denn nur wo die Hilfe zur Selbsthilfe greift, sind nachhaltige Verbesserungen möglich.

Punkt 3: Kontrollierte Umsetzung

UNICEF setzt keine Programme ohne detaillierte schriftliche Vereinbarung mit lokalen Partnern um. In der Umsetzung arbeitet UNICEF eng mit den Regierungen und lokalen Partnern zusammen und fordert von ihnen personelles und finanzielles Engagement. Teil der UNICEF Arbeit vor Ort ist die regelmässige Schulung von Mitarbeitenden aus Ministerien und Organisationen. Um das Risiko von lokalen Bankkrisen, Währungsverlusten und Korruption bestmöglich zu mindern, verwaltet UNICEF die Projektgelder zentral von New York aus. UNICEF bezahlt die Projektmittel nur schrittweise an Partner aus, mit der Bedingung, dass Projektfortschritte ausgewiesen werden.

Punkt 4: Strikte Überwachung

UNICEF prüft vor Ort die Projekte durch regelmässige Besuche und Kontrolle der Berichte mit Mittelverwendungsnachweis. UNICEF Schweiz und Liechtenstein erhält zudem jährlich über alle direkt unterstützten Programme einen ausführlichen Bericht zu finanzierten Aktivitäten, Ausgaben, Fortschritten und Herausforderungen und überprüft diese durch regelmässige Besuche vor Ort.

Punkt 5: Interne und externe Rechnungskontrolle

UNICEF unterliegt strikten Finanzkontrollen. Interne Kontrollsysteme, Standards und definierte Abläufe, Erfolgskontrolle und Risikomanagement bilden die drei Grundpfeiler. Interne und externe Revisoren prüfen die Länderbüros regelmässig. Die Prüfungsergebnisse sind unter www.unicef.org öffentlich zugänglich. UNICEF verwendet das Prinzip Null-Toleranz. Jeglicher Verdachtsfall wird überprüft. Verstösse strafrechtlich verfolgt.

Punkt 6: Wirkungskontrolle

Die Wirkung der Aktivitäten wird jährlich anhand der Indikatoren, die den Programmen zugrunde liegen, überprüft. Neue Erkenntnisse werden bei der Umsetzung laufend eingearbeitet. Zur Evaluation nutzt UNICEF zudem Haushaltbefragungen, Interviews mit Schlüsselpersonen sowie Gruppendiskussionen mit Betroffenen und Verantwortlichen. Mit diesen Daten dokumentiert UNICEF zudem die globale Entwicklung im jährlich erscheinenden Bericht «Zur Situation der Kinder in der Welt».