Menschenrechte: Schweiz auf dem Prüfstand

Vor bald 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Regelmässig werden seither die UN-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen geprüft – nun ist die Schweiz wieder an der Reihe. Ein wichtiges Momentum, um die Situation der Kinder und Jugendlichen und deren Rechte zum Bestandteil dieses Dialogs zu machen.

Jugendliche Teilnehmer an den Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Übereinkommens über die Rechte des Kindes im Palais des Nations in Genf.

Die «Universal Periodic Review» ist eines der zentralen Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats (MRR), um die Umsetzung der Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu analysieren. Diese Staaten diskutieren und eruieren alle viereinhalb Jahre die Menschenrechtslage eines Mitgliedstaats. Daraus resultieren konkrete Empfehlungen an den jeweiligen Staat, welche von ihm kommentiert, angenommen oder zurückgewiesen werden können. 

Neben dem jeweiligen Staatenbericht dienen auch die vom Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) gesammelten Informationen zur Menschenrechtslage als Grundlage für das Prüfverfahren. Die Schweiz hat ihren aktuellen Bericht im Oktober 2022 vorgelegt und darin über den Stand der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen seit der letzten Überprüfung informiert. 
 
Zudem haben bei der UNO akkreditierte internationale und nichtstaatliche Organisationen ebenfalls die Möglichkeit, vor der Überprüfung ihre Perspektiven einzubringen. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat diese Möglichkeit genutzt und entlang fünf Themenschwerpunkten Problemstellungen und Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz formuliert. Diese Empfehlungen wurden den Mitgliedstaaten als zusätzliche Diskussionsgrundlage eingereicht. Damit setzt sich UNICEF Schweiz und Liechtenstein für die verstärkte Einbeziehung von Kinderrechtsfragen im Prüfverfahren ein. Es gilt, die spezifischen Rechte der Kinder auch im Rahmen der Menschenrechte hervorzuheben und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf die Agenda des Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten zu bringen.

UNICEF Schweiz und Liechtenstein empfiehlt:

  • Sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu einer hochwertigen psychosozialen Versorgung haben, indem ausreichende und zielgruppengerechte Dienste angeboten werden.
  • Sicherzustellen, dass alle unbegleiteten und begleiteten geflüchteten Kinder und Jugendlichen ab sechs Jahren in den Bundesasylzentren systematisch und altersgerecht im Asylverfahren angehört werden.
  • Investitionen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu erhöhen.
  • Regulierungen zu verabschieden, die sicherstellen, dass der Wirtschaftssektor die internationalen Menschenrechte und Kinderrechte über die Kinderarbeit hinaus einhält.
  • Sich für Klimamassnahmen im In- und Ausland einzusetzen und dabei Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen, auch indem man ihnen sinnvolle Möglichkeiten gibt, mitzureden und gehört zu werden.

Hintergründe zu diesen Empfehlungen von UNICEF Schweiz und Liechtenstein können Sie hier auf Englisch nachlesen.