Das Bundesgesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung, welches der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, enthält wichtige Ansätze für eine wirksame Unternehmensverantwortung. Aus Sicht von UNICEF Schweiz und Liechtenstein müssen Kinderrechte jedoch ausdrücklich und umfassend verankert werden.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» bündelt Sorgfaltspflichten, Berichterstattung, Haftung und staatliche Aufsicht in einem eigenständigen Gesetz. UNICEF Schweiz und Liechtenstein begrüsst grundsätzlich, dass die Schweiz ihre Regulierung zur Unternehmensverantwortung weiterentwickeln und international besser abstimmen will. Damit das Gesetz Kinder tatsächlich schützt, braucht es jedoch gezielte Präzisierungen.
Kinder sind von unternehmerischen Tätigkeiten in besonderer Weise betroffen: als Angehörige von Arbeitnehmenden, als Mitglieder betroffener Gemeinschaften, als Konsumentinnen und Konsumenten, als Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste, als Jugendliche in zulässiger Beschäftigung sowie als Opfer von Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltbelastungen. Negative Auswirkungen auf Kinder sind oft schwerer zu erkennen, können aber besonders gravierend und irreversibel sein.
Dies sind die Kernpunkte unserer Stellungnahme:
- UNICEF Schweiz und Liechtenstein fordert, dass Kinderrechte ausdrücklich als Bestandteil der geschützten Menschenrechte verankert werden – insbesondere mit Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention und die Children’s Rights and Business Principles.
- Der Geltungsbereich des Gesetzes soll risikobasiert erweitert werden. Unternehmen in Sektoren oder Geschäftsmodellen mit erhöhten Kinderrechtsrisiken müssen erfasst werden, auch wenn sie die sehr hohen allgemeinen Schwellenwerte nicht erreichen.
- Die Sorgfaltspflichten müssen kindgerecht konkretisiert werden. Dazu gehören Kinderrechtsfolgenabschätzungen, kindersensible Risikoanalysen, sichere Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie wirksame Abhilfe.
- Die bestehenden Regelungen zu Kinderarbeit sollen gestärkt werden. Unternehmen sollen nicht erst bei begründetem Verdacht handeln müssen, sondern bereits dann, wenn aufgrund von Ländern, Sektoren, Produkten oder Lieferketten erhöhte Risiken bestehen.
- Beschwerdeverfahren und Verdachtsmeldungen müssen für Kinder zugänglich, vertraulich, altersgerecht, mehrsprachig und sicher sein. Auch gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, lokale Organisationen, Gewerkschaften und Kinderrechtsorganisationen sollen Meldungen einreichen können.
Die vollständige Stellungnahme von UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist hier verfügbar.
Hintergrund:
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung soll die Regulierung der Unternehmensverantwortung in der Schweiz weiterentwickeln.