Schutz für Kinder von ausländischen Kämpfern

Allein in Syrien leben nahezu 29 000 Kinder von ausländischen Kämpfern. Sie werden doppelt abgelehnt: zum einen von ihren Gemeinschaften, zum andern vom Staat. UNICEF appelliert an alle Parteien, die Rechte dieser Kinder im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu schützen.

Syria 2019
Ein behelfsmässiges Lager in der syrischen Provinz Idlib.

© UNICEF/UN0237660/Watad

In Syrien, im Irak und in anderen Konfliktgebieten leben Tausende Kinder von ausländischen Kämpfern in Lagern, Gefängnissen oder Kinderheimen. Sie gehören zu den am meisten gefährdeten Kindern dieser Welt und wachsen oft unter schwierigsten Bedingungen heran. Viele haben weder ihre Mutter noch eine andere enge Bezugsperson.

«Diese Kinder werden doppelt zurückgewiesen», sagt UNICEF Exekutivdirektorin Henrietta Fore. «In den Gemeinschaften, in den sie leben, sind sie stigmatisiert, und von den Regierungen werden sie abgelehnt. Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen oder die Rückkehr in ihr Heimatland sind mit massiven rechtlichen, logistischen und politischen Herausforderungen verbunden.»

Allein in Syrien schätzt UNICEF die Zahl der Kinder von ausländischen Kämpfern auf nahezu 29 000, die meisten von ihnen weniger als 12 Jahre alt. Rund 20 000 stammen aus dem Irak, die anderen aus etwa 60 verschiedenen Ländern.

«Jeder Staat hat das Recht, seine eigenen Sicherheitsinteressen zu schützen», sagt Henrietta Fore. «Doch UNICEF fordert alle Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention auf, dabei ihre Verpflichtungen einzuhalten und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu schützen.»

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Kinder, die Staatsbürger sind oder von Staatsbürgern geboren wurden, sollen entsprechende Ausweispapiere erhalten.
  • Es muss in jedem Fall vermieden werden, dass diese Kinder staatenlos bleiben oder werden.
  • Ihre sichere, würdevolle und freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer und die Wiedereingliederung in ihre Gemeinschaft gilt es zu unterstützen.
  • Eine Inhaftierung darf nur als allerletzte Option und für die kürzestmögliche Zeit angeordnet werden.
  • Für Jugendliche, die strafmündig und wegen Straftaten angeklagt sind, müssen internationale Standards für Jugendstrafrecht und faire Gerichtsverfahren gelten.

UNICEF arbeitet eng mit einer Vielzahl von Partnern und Regierungen zusammen, um die Unterstützung für diese Kinder zu koordinieren. Erst ein Bruchteil von ihnen konnte bisher in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.