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Altersbeschränkungen für soziale Medien greifen zu kurz

Eine neue UNICEF-Analyse zeigt: Altersbeschränkungen für soziale Medien allein reichen nicht aus, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Entscheidend ist, dass Regulierung dort ansetzt, wo Risiken entstehen – bei den Plattformen selbst.

Mädchen schaut aufs Handy

Weltweit nimmt die politische Dynamik rund um Altersbeschränkungen für soziale Medien stark zu. Inzwischen beraten, planen oder implementieren rund 40 Staaten entsprechende Massnahmen. Auch in der Schweiz wird über solche Regelungen diskutiert. Doch die Analyse macht deutlich, dass Altersbeschränkungen allein nicht ausreichen, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. In rund einem Drittel der Länder werden solche Massnahmen ohne umfassende Plattformregulierung vorgeschlagen. Dadurch bleiben zentrale Ursachen von Risiken bestehen, etwa die Verstärkung problematischer Inhalte durch Algorithmen oder manipulative Funktionen der Plattformen. Das zentrale Problem liegt weniger beim Zugang als in der Art, wie Plattformen aufgebaut sind.
Altersgrenzen und Elternkontrollen sind wichtige Instrumente. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf jedoch nicht primär bei ihnen selbst und ihren Eltern liegen, sondern muss bei den Plattformen selbst ansetzen. Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum muss dort greifen, wo Risiken entstehen. Konkret bedeutet das, dass Plattformen ihre Algorithmen anpassen, suchtfördernde Funktionen begrenzen, problematische Inhalte schneller erkennen und bearbeiten sowie altersgerechte Schutzmechanismen standardmässig umsetzen.

Massnahmen wie Altersbeschränkungen können ein Teil der Lösung sein, machen den digitalen Raum aber nicht automatisch sicher. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz dort, wo Risiken entstehen: bei den Plattformen selbst.

Hannah Locher
Hannah Locher
Spezialistin Kinderrechte und Politik, UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Die internationale Entwicklung hinsichtlich Plattformregulierungen zeigt ein uneinheitliches Bild: Während sich diskutierte Altersgrenzen meist im Bereich von 15 oder 16 Jahren bewegen, unterscheiden sich Länder stark bei Fragen wie elterlicher Zustimmung, Altersverifikation oder dem Geltungsbereich der Regulierung. 
Zugleich wirft die technische Umsetzung zentrale Fragen auf. Altersverifikationssysteme können Eingriffe in die Privatsphäre mit sich bringen und neue Risiken schaffen, wenn sie nicht sorgfältig ausgestaltet sind.
Für die Schweiz ist die Ausgangslage klar: Mit dem geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) besteht die Chance, Kinderrechte im digitalen Raum verbindlich zu stärken. Der aktuelle Entwurf greift jedoch aus kinderrechtlicher Sicht noch zu kurz. Er setzt stark auf Transparenz und den Umgang mit problematischen Inhalten. Zu wenig adressiert wird jedoch, wie Risiken für Kinder durch das Design, die Anreizstrukturen und die Funktionslogik der Plattformen überhaupt erst entstehen. Es braucht weitergehende Regelungen, die über einzelne Massnahmen hinausgehen und konsequent am übergeordneten Kindesinteresse gemäss Art. 3 der Kinderrechtskonvention ausgerichtet sind.

Die Schweiz hat jetzt die Chance, den digitalen Raum kinderrechtsbasiert zu gestalten. Dafür braucht es mehr als Einzelmassnahmen – es braucht ein Massnahmenpaket und klare Regeln.

Hannah Locher
Hannah Locher
Spezialistin Kinderrechte und Politik, UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Kinderrechte gelten uneingeschränkt, auch online. Die Schweiz ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Ausbeutung und schädlichen Einflüssen zu schützen – und gleichzeitig ihre Teilhabe am digitalen Raum und dessen Chancen zu gewährleisten. Eine wirksame Regulierung muss diese Ziele zusammen denken. UNICEF Schweiz und Liechtenstein fordert deshalb verbindliche gesetzliche Vorgaben, die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Forderungen von UNICEF Schweiz & Liechtenstein

  1. Ganzheitliche Plattformregulierung statt isolierter Altersbeschränkungen: Altersgrenzen müssen Teil eines umfassenden Massnahmenpakets sein. Notwendig ist ein kohärenter Rechtsrahmen, der systemische Risiken reduziert, insbesondere durch verbindliche Vorgaben zur Gestaltung von Plattformen, zum Umgang mit problematischen Inhalten und zu Geschäftsmodellen, die heute auf möglichst lange Nutzungsdauer ausgerichtet sind.
  2. Verbindliche Risikoanalyse und wirksame Risikominderung: Plattformen müssen verpflichtet werden, Risiken für Kinder systematisch zu analysieren und nachweislich zu reduzieren.
  3. Sichere Gestaltung digitaler Dienste: Digitale Angebote müssen von Anfang an kindersicher gestaltet sein: mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen, sicheren Algorithmen und ohne manipulative Funktionen wie endloses Scrollen oder die gezielte Verstärkung problematischer Inhalte.
  4. Klare Verantwortung der Plattformen – nicht der Eltern oder Kinder: Die Hauptverantwortung für den Schutz von Minderjährigen liegt bei den Anbietern digitaler Dienste. Massnahmen wie Elternkontrollen und Altersprüfungen dürfen diese Verantwortung nicht ersetzen.
  5. Kinderrechte konsequent umsetzen und Beteiligung sicherstellen: Regulierung muss sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Kinder und Jugendliche sind in die Ausgestaltung von Schutzmassnahmen einzubeziehen.
     

Hier finden Sie die ausführliche UNICEF-Analyse