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Veröffentlichung Bericht zur kindgerechten Justiz in Liechtenstein

Der Bericht legt eine wissenschaftliche Grundlage für die Einführung einer kindgerechten Justiz in Liechtenstein vor. Er empfiehlt unter anderem die Einführung einer unabhängigen Rechtsvertretung für Kinder sowie verbindliche Standards für kindgerechte Anhörungen. Daneben empfiehlt er eine Rollenklärung beim Kinder- und Jugenddienst zur Verhinderung von Interessenskonflikten. 

Kindgerechte Justiz
(v. l. n. r.): Florian Hadatsch (UNICEF Schweiz und Liechtenstein), Helen Konzett (Ombudsfrau für Kinder und Jugendliche), Daniela Reimer (ZHAW), Gisela Kilde (ZHAW) und Alicia Längle (Verein für Menschenrechte in Liechtenstein)

Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) und die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) haben heute den Bericht «Kindgerechte Justiz in Liechtenstein – Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen» vorgestellt. Die Studie wurde von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) unter fachlicher Begleitung und Mitfinanzierung von UNICEF Schweiz und Liechtenstein erarbeitet. 

Eine kindgerechte Justiz ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung des Rechts auf Anhörung und Mitwirkung gemäss Art. 12 der Kinderrechtskonvention. Sie stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche altersgerecht informiert, angehört und in Entscheidungen einbezogen werden, die ihr Leben unmittelbar betreffen. Der Kinderrechtsausschuss empfahl Liechtenstein in seinem Bericht von 2023 dringlich, die Anhörungsrechte von Kindern zu verbessern. Die vorliegende Studie untersucht nun erstmals umfassend, wie gut die liechtensteinische Justiz die Anhörungsrechte von Kindern umsetzt und welche Massnahmen zur weiteren Umsetzung erforderlich sind. 

Punktuelle Ansätze, aber fehlende verbindliche Standards 

Die Analyse zeigt, dass in Liechtenstein einige gesetzliche Grundlagen und institutionelle Ansätze vorhanden sind. Gleichzeitig fehlen jedoch Strukturen, um die Beteiligungsrechte von Kindern konsequent und wirksam umzusetzen. Die befragten Kinder und Jugendlichen schilderten, dass sie zwar angehört würden, sich aber nicht immer tatsächlich gehört und ernst genommen fühlten. Zudem wurden Defizite bei der Information, Vorbereitung und Begleitung von Kindern in Verfahren festgestellt. 

Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören die Einführung einer unabhängigen Rechtsvertretung für Kinder, die Verbesserung der Information und Begleitung von Kindern in Verfahren, die weitere Standardisierung kindgerechter Anhörungen, die Überprüfung der Doppelrolle des Kinder- und Jugenddienstes, eine stärkere institutionelle Zusammenarbeit sowie verbindliche Weiterbildungen für Fachpersonen. Zudem sollen die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickelt und die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche langfristig gestärkt werden. 

Der Bericht liefert einen fundierten theoretischen Rahmen für das Verständnis einer kindgerechten Justiz und verbindet diesen mit praxisnahen Erkenntnissen aus Interviews mit Fachpersonen, Betroffenen und internationalen Expertinnen und Experten. Daraus wurden konkrete Handlungsempfehlungen für Behörden, Justiz, Politik und weitere Institutionen abgeleitet. Ziel ist es, auf dieser Grundlage konkrete Reformschritte einzuleiten und die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Justizsystem nachhaltig zu stärken. 

Sechs Kernelemente einer kindgerechten Justiz 

  1. Rechtsvertretung für Kinder: Kinder sollen eine unabhängige, spezialisierte und niederschwellige Rechtsvertretung erhalten.
  2. Information und Beratung: Kinder müssen vor, während und nach des gesamten Verfahrens alters- und reifegerecht über ihre Rechte, die Verfahrensabläufe und ihre Handlungsmöglichkeiten informiert und beraten werden.
  3. Kindgerechte Anhörung: Jedes Kind soll unabhängig vom Alter das Recht haben, persönlich angehört zu werden. Die Anhörung muss kindgerecht gestaltet sein, die geäusserte Meinung angemessen berücksichtigt und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden.
  4. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Eine kindgerechte Justiz benötigt eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen juristischen, psychosozialen und medizinischen Fachpersonen.
  5. Strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen: Die Verfahren müssen immer mit Vorrang behandelt werden. Ausserdem braucht es unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen.
  6. Weiterbildung von Fachpersonen: Alle beteiligten Fachpersonen sollen über fundiertes Wissen zu Kinderrechten, kindlicher Entwicklung und altersgerechter Kommunikation verfügen und sich regelmässig weiterbilden.