Wir empfehlen, die Motion 24.4663 «Keine Armut bei Kindern» anzunehmen. Familienarmut muss wirksam und gesamtschweizerisch bekämpft werden, damit alle Kinder in finanziell gesicherten Verhältnissen aufwachsen und ihre Potenziale entfalten können.
Kinder sind nicht dafür verantwortlich, in welchem Kanton sie leben. Trotzdem hängt es heute stark vom Wohnkanton ab, ob eine Familie mit bescheidenem Einkommen frühzeitig zielgerichtete Unterstützung erhält. Zusätzlich ist es der Schweiz die letzten zehn Jahre nicht gelungen, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Inzwischen ist beinahe jedes fünfte Kind armutsgefährdet. Besonders Einelternhaushalte und kinderreiche Familien sind von Armut betroffen. Diese Entwicklungen sowie die grossen kantonalen Unterschiede sind aus kinderrechtlicher Sicht und mit Blick auf die Chancengerechtigkeit nicht hinnehmbar. Es sind deshalb im Sinne der Motion nationale Mindeststandards und eine harmonisierte Grundlage für Familienergänzungsleistungen anzustreben.
Weitreichende Auswirkungen von Kinderarmut
Monetäre Armut schränkt Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte massgeblich ein. Es beeinflusst ihre Gesundheit, die Bildungswege und Teilhabemöglichkeiten. Kinder aus einkommensschwächeren Familien verfügen über eine schlechtere physische Gesundheit, weisen ein geringeres psychisches Wohlbefinden und niedrigere schulische Leistungen auf. Zudem steigt das Risiko später selbst in Armut zu leben.
Kinderrechte dürfen nicht vom Wohnkanton abhängen
Einige Kantone kennen Familienergänzungsleistungen, andere nicht; zudem unterscheiden sich Anspruch, Altersgrenzen, Berechnung, Finanzierung und Zugang unterschiedlicher Hilfeleistungen erheblich. Für Familien in vergleichbaren Lebenslagen bedeutet dies, dass sie je nach Wohnort zurzeit sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen und Beratung erhalten. Das ist keine sinnvolle föderale Vielfalt, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsproblem.
Familienergänzungsleistungen sind eine gezielte und wirksame Präventionsmassnahme
Evaluationen der kantonal eingeführten Familienergänzungsleistungen zeigten auf, dass es sich um ein wirksames Instrument in der Armutsprävention für Familien handelt, welches Familienarmut gezielt eindämmen kann. Es richtet sich an Familien mit nachgewiesenem Bedarf und kann dadurch verhindern, dass Kinder in Armut aufwachsen oder Familien dauerhaft in der Sozialhilfe verbleiben.
Kinder haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und soziale Sicherung
Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz dazu bekannt, die in der Konvention festgehaltenen Rechte für alle Kinder gleichermassen umzusetzen und zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschliesslich der Sozialversicherung (Art. 26) sowie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 27). Auch die Bundesverfassung hält gemäss Art. 11 Abs. 1 einen Anspruch auf «besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» fest. Der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort, dass er das armuts- und sozialpolitische Ziel der Motion teilt, dass Kinder in finanziell gesicherten Verhältnissen aufwachsen sollen, damit sie ihre Potenziale entfalten können.