Konzernverantwortung - Vernehmlassungsantwort von UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Die vom Bundesrat vorgelegte Verordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative schützt die Kinderrechte nur ungenügend – und dies, obwohl ein Fokus auf der Verhinderung von Kinderarbeit liegt. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat diese Woche im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung Stellung genommen. 

© UNICEF/UN0402419/Brown
Kinderarbeit in einer Kobalt-Mine in der Demokratischen Republik Kongo, November 2020

Die vom Bundesrat vorgelegte Verordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative schützt die Kinderrechte nur ungenügend – und dies, obwohl ein Fokus auf der Verhinderung von Kinderarbeit liegt. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat diese Woche im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung Stellung genommen. 

Dies sind die Kernpunkte unserer Stellungnahme: 

-    Wir fordern die Aufnahme einer breiteren und mit der UN-Kinderrechtskonvention abgestimmten Definition von Kinderarbeit. Die aktuelle Definition schliesst zu viele Fälle von Kinderarbeit aus, die für Kinder weitreichende negative Folgen haben und für Unternehmen bei ihren Aktivitäten nicht minder relevant sind.
-    Mit der vorgeschlagenen Regelung werden zu viele Unternehmen von den Sorgfaltspflichten ausgenommen. Insbesondere die Ausnahme aller kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ohne Rücksicht auf vorhandene Risiken ist problematisch. Auch KMU können Risiken für Kinderarbeit in ihren Lieferketten bergen und haben eine Verantwortung zur Respektierung der Menschenrechte. 
-    Die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten sind nur ungenügend mit den internationalen Standards abgestimmt. Wir fordern hier eine Nachbesserung und die Aufnahme der Wiedergutmachungspflichten und griffigere Bestimmungen für einen Beschwerdemechanismus. 

Ein einseitiger Fokus der Sorgfaltspflichten auf Kinderarbeit ist nicht im Sinne der Kinderrechte und kann sogar kontraproduktiv sein – dies haben wir bereits bei früheren Gelegenheiten dargelegt. UNICEF Schweiz und Liechtenstein würde deshalb eine Gesetzesgrundlage für eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen, welche auch die Kinderrechte angemessen berücksichtigt, in der Schweiz begrüssen.  

Die vollständige Stellungnahme findet sich hier:

Vorgeschichte:

Nachdem im November 2020 die Konzernverantwortungsinitiative in der Volksabstimmung am Ständemehr gescheitert ist, tritt Anfang 2022 der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative in Kraft. Die dazugehörige Verordnung regelt insbesondere, welche Unternehmen vom neuen Gesetz betroffen sein werden und wie die betroffenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten umsetzen müssen.