Kinderrechte kompakt

Mädchen hält das Deutsche Grundgesetz in die Kamera.

Infos, Mitmachaktionen und Materialien

Jedes Kind der Welt hat das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sich bestmöglich zu entwickeln, angehört und ernst genommen zu werden. So haben es alle Länder der Welt in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) vereinbart.

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 

Die Kinderrechtskonvention ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag. Sie besteht aus 54 Artikeln, aus denen sich die Kinderrechte ableiten. Kinderrechte können eingeteilt werden in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.

In der Schweiz wurde die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert und in Liechtenstein zwei Jahre zuvor. Die Staaten müssen dafür sorgen, dass Kinderrechte auf ihrem Territorium gewahrt und umgesetzt werden. Die Kinderrechtssituation eines Landes wird durch das Staatenberichtsverfahren regelmässig überprüft.

Recht auf Nichtdiskriminierung

Kinderrechtskonvention: Nicht-Diskriminierung

Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

Vorrang des Kindeswohls

Kinderrechtskonvention Prinzip Kindeswohl

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

Recht auf Leben und Entwicklung

Kinderrechtskonvention: Prinzip Entwicklung

Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

Recht auf Anhörung und Partizipation

Kinderrechtskonvention Prinzip Partizipation

Alle Kinder sollen als eigenständige Personen ernst genommen und respektiert werden. Das bedeutet auch, dass man sie ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Am 20. November ist Internationaler Kinderrechtstag oder World Children’s Day. An diesem Tag wurde im Jahr 1989 die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 

Rund um den Kinderrechtstag finden auf der ganzen Welt viele Aktionen statt, um darauf aufmerksam zu machen, dass jedes Kind – ganz gleich, wo auf der Welt es lebt – Rechte besitzt. 

Möchten Sie eine eigene Aktion zum Kinderrechtstag umsetzen? Nachfolgend finden Sie Inspirationen.

Setzen Sie Ihre eigene Kinderrechte-Idee um. Wenn Sie Ihre Aktion auf Social Media posten, vergessen Sie nicht, «UNICEF Schweiz und Liechtenstein» zu taggen, damit wir ihr Posting sehen und teilen können.

  • Werden Sie Mitglied von UNICEF Schweiz und Liechtenstein und lassen Sie uns gemeinsam für die Rechte der Kinder kämpfen
  • Schenken Sie Kindern eine bessere Zukunft und werden Sie Global Parent, dadurch unterstützen Sie UNICEF dabei, jedem Kind zu seinen Rechten zu verhelfen
  • Unterstützen Sie UNICEF mit einer allgemeinen Spende

Diese und weitere Materialien können Sie in unserem Online-Shop gratis herunterladen oder als Printversion bestellen.

Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Erstmals werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen. Alle Staaten der Welt mit Ausnahme der USA haben die Konvention ratifiziert

Kinder und Jugendliche befinden sich in einer ganz besonderen Lebensphase. Je jünger sie sind, desto mehr sind sie auf Unterstützung und Schutz angewiesen. Je älter und reifer sie werden, desto selbstständiger und selbstbestimmter werden sie. Kinderrechte nehmen auf diese sich entwickelnden Fähigkeiten und Bedürfnisse Rücksicht.

Kinder und Jugendliche werden dabei als eigenständige Rechtssubjekte angesehen. Durch die Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich Staaten, das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen und Kinderrechte umzusetzen.

Alle Kinderrechte sind gleich wichtig. Es gibt keine wichtigeren oder unwichtigeren Rechte. Alle Kinderrechte hängen miteinander zusammen. Keinem Kind kann ein Kinderrecht weggenommen werden. Es kommt immer sehr auf die individuelle Situation eines Kindes an, welches Kinderrecht für das jeweilige Kind gerade im Vordergrund steht.

Insgesamt gibt es 54 Artikel in der Kinderrechtskonvention, in denen die Kinderrechte festgeschrieben sind. Die Kinderrechte lassen sich in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte einteilen.

Hier finden Sie den Volltext der Kinderrechtskonvention.

Die Kinderrechtskonvention hat 4 Grundprinzipien:

  • Recht auf Nichtdiskriminierung
  • Vorrang des Kindeswohls
  • Recht auf Leben, Überleben und Schutz
  • Recht auf Partizipation

Ja, denn eines der Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass Kinderrechte uneingeschränkt für jedes Kind von 0 bis 18 Jahren gleichermassen gilt, egal woher es kommt, welches Geschlecht es hat, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat oder nicht usw.

Kinderrechte können zum Beispiel im Unterricht behandelt werden. Wir stellen dazu Handreichungen und Materilien in einfacher Sprache an, zum Beispieldie Kinderrechtskonvention in einfacher Sprache als Pocketbook oder Poster.

Informationen in kindgerechter Sprache finden Sie auf unserer Materialseite.

Die UN-Kinderrechtskonvention steht im Zentrum unserer Arbeit – eng verbunden mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. UNICEF wurde 1946 angesichts der Not vieler Kinder nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet.

UNICEF setzt sich dafür ein, dass die Rechte der Kinder in jedem Land der Erde geachtet werden – besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern. UNICEF unterstützt in über 190 Ländern Programme, damit Kinder ihr Recht auf Überleben, Lernen, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, eine saubere Umwelt sowie Chancengerechtigkeit verwirklichen können.

Erfahren Sie mehr über unsere internationale Programmarbeit.

Die Kinderrechte gelten für jedes Kind weltweit – auch bei uns. Den meisten Mädchen und Buben hier geht es zwar gut, aber auch in der Schweiz und Liechtenstein sind Kinder von Gewalt betroffen oder werden ausgegrenzt. Viele Kinder wachsen in Armut auf. Und es ist noch längst nicht gelungen, dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft wirklich Vorrang hat.

UNICEF will erreichen, dass die Perspektive der Kinder mehr zählt – mit Publikationen, Medienarbeit, Mitmachaktionen und im direkten Dialog mit der Politik.

Zuständig für die Umsetzung der Kinderrechte ist in erster Linie der Staat. Das heisst, die Regierungen und Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind in der Verantwortung, Kinderrechte einzuhalten und zu fördern.

Aber auch alle anderen, also z.B. Unternehmen, Organisationen, Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche selbst müssen die Kinderrechte achten.

Die Regierung muss regelmässig an den UN-Kinderrechtsausschuss Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte erstatten. Die Zivilgesellschaft verfasst dazu einen alternativen Bericht. Diese Berichte können auf unserer Informationsseite zum Staatenberichtsverfahren heruntergeladen werden.

Im Laufe der Jahre wurde die Kinderrechtskonvention in einigen besonders wichtigen Bereichen durch die sogenannten "Fakultativprotokolle" erweitert:

  • Das erste befasst sich mit Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie
  • Das zweite befasst sich mit der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
  • Das dritte bietet die Möglichkeit einer individuellen Beschwerde von Kindern und Jugendlichen an den UN-Kinderrechtsausschuss.

Alle drei Fakultativprotokolle wurden von der Schweiz und Liechtenstein ratifiziert.

Die Menschenrechte, wie sie etwa in der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» der Vereinten Nationen oder der «Europäischen Menschenrechtskonvention» festgehalten sind, gelten für alle Menschen, also auch für Kinder und Jugendliche.

Die Kinderrechtskonvention gilt im Speziellen für Menschen unter 18 Jahren und garantiert etwa zusätzlichen Schutz und Hilfe für diese Altersgruppe. Zudem verdeutlicht die KRK, dass Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten mit ihren eigenen Rechten sind.

Die Entstehung der Kinderrechte beginnt im Jahr 1924. Die «Children's Charter» des Völkerbundes aus dem Jahr 1924 war eine Reaktion auf die Situation der Flüchtlingskinder nach dem ersten Weltkrieg. Sie war rechtlich nicht bindend und verlor mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 ihre Gültigkeit.

Die UNO verabschiedete die erste «Erklärung über die Rechte von Kindern» am 20. November 1959. Diese war aber kaum verbindlicher als die Charter von 1924.

1978 reichte Polen den ersten Entwurf einer Kinderrechtskonvention ein, 1980 folgte ein zweiter, revidierter Entwurf, der schliesslich die Grundlage für die Ausarbeitung der endgültigen Fassung der «Konvention über die Rechte des Kindes» bildete. Diese wurde schliesslich am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Kinderrechte gelten auf der ganzen Welt. Trotzdem werden sie nicht überall eingehalten. 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die Kinderrechtskonvention 1989 verabschiedet. Danach wurde sie von fast allen Ländern der Welt ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention ist der meistratifizierte Menschenrechtsvertrag der Welt. 

Die Kinderrechtskonvention wurde am 24. Februar 1997 durch die Schweiz ratifiziert und trat am 26. März 1997 in Kraft. 

In Liechtenstein wurde die Konvention am 31.Oktober 1995 ratifiziert und trat am 21. Januar 1996 in Kraft.

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20.11.1989 von der UN-Generalsversammlung beschlossen. Deswegen feiern wir den Tag der Kinderrechte – auch «World Children’s Day» genannt – jedes Jahr am 20. November.

2015 wurde die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet. Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich damit verpflichtet, Armut und Hunger sowie globale Herausforderungen wie die Urbanisierung, den Klimawandel sowie gewalttätige Konflikte nachhaltig zu lösen.

Mit den Nachhaltigkeitszielen will die internationale Gemeinschaft bis 2030 die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung nachhaltig voranbringen und eine gerechtere und zukunftsfähige Welt für alle Menschen schaffen. Auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung soll niemand – auch kein Kind – zurückgelassen werden. «Leave no one behind» ist das zentrale Leitprinzip der Agenda 2030.

Deshalb hat jedes nachhaltige Entwicklungsziel eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl. Zahlreiche der Ziele beziehen sich sogar direkt auf eines oder mehrere Kinderrechte.

Die Nachhaltigen Entwicklungsziele können ohne die Verwirklichung der Kinderrechte nicht erreicht werden.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, welche Bedeutung die einzelnen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention für die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung haben, dann klicken Sie sich durch unser interaktives Mapping.

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