Kinderrechte gelten uneingeschränkt auch im digitalen Raum. Angesichts der zunehmenden Gewalt im digitalen Raum und ihrer besonderen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche braucht es gezielte, altersgerechte Schutzmassnahmen. Eine nationale Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt kann dabei ein wichtiger Baustein sein, um die staatliche Schutzpflicht konkret umzusetzen und betroffenen jungen Menschen wirksam Unterstützung zu bieten.
Gewalt im digitalen Raum betrifft Menschen jeden Alters, Kinder und Jugendliche jedoch in besonderer Weise. Sie sind eigenständige Rechtsträger:innen mit einem besonderen Schutzanspruch. Diskussionen über Schutzmassnahmen im digitalen Raum dürfen Kinder- und Erwachsenenschutz daher nicht gleichsetzen. Kinderrechte müssen explizit mitgedacht und berücksichtigt werden.
Aus kinderrechtlicher Perspektive ist eine nationale Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt im digitalen Raum, wie es auf Bundesebene zurzeit gefordert wird (Postulat 25.3824), eine von mehreren wichtigen Massnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz. Eine solche Struktur kann dazu beitragen, die staatliche Schutzpflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen konkret umzusetzen und Betroffenen kindgerechte Unterstützung zu bieten.
Gewalt im digitalen Raum ist eine Realität im Alltag junger Menschen geworden
Der digitale Raum ist für Kinder und Jugendliche heute ein zentraler Ort für Austausch, Bildung und gesellschaftliche Beteiligung. Gleichzeitig bestehen dort besondere Risikodynamiken: Gewalt verbreitet sich schnell, Inhalte bleiben dauerhaft verfügbar, Übergriffe finden vor einem grossen Publikum statt und technische Strukturen können Polarisierung und Eskalation begünstigen.
Wo digitale Räume und digitale Dienste unzureichend reguliert und geschützt sind, entsteht ein reales Risiko für die Verletzung von Kinderrechten – sei es durch direkte Übergriffe, die Verbreitung schädlicher Inhalte oder strukturelle Risiken der Plattformgestaltung.
Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil junger Menschen mit Hassrede, Herabwürdigung oder sexualisierten Übergriffen im Netz konfrontiert ist. Die Folgen reichen von Verunsicherung und sozialem Rückzug bis hin zu schwerwiegenden psychischen Belastungen und langfristigen Auswirkungen auf die Entwicklung. Wenn junge Menschen aus Angst vor Angriffen auf ihre Person und Übergriffen ihre Meinung nicht mehr äussern, wird zudem ihre Beteiligung am öffentlichen Diskurs eingeschränkt.
Eine spezialisierte Anlaufstelle als Teil einer wirksamen Schutzstrategie
UNICEF Schweiz und Liechtenstein begrüsst die Diskussion im Parlament über die Prüfung einer nationalen, auf digitale Gewalt spezialisierten Anlaufstelle. Der UN-Kinderrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Staaten Kinder und Jugendliche auch im digitalen Umfeld wirksam vor Gewalt schützen und geeignete institutionelle Strukturen bereitstellen müssen . Eine spezifische Anlaufstelle ist eine wichtige Massnahme entsprechend dieser Forderung.
Gewalt im digitalen Raum, die sich gegen Kinder richtet, entzieht sich häufig der Wahrnehmung von Erwachsenen. Durch technische Strukturen digitaler Plattformen können entsprechende Inhalte rasch verbreitet, archiviert und dauerhaft zugänglich bleiben. Das kann anhaltende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Für betroffene Kinder und Jugendliche ist es oft schwierig, passende Unterstützung zu finden. Viele wissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder zweifeln daran, ernst genommen zu werden. Eine allseits bekannte und spezialisierte Anlaufstelle kann Orientierung bieten, fachlich kompetent beraten und an bestehende Angebote verweisen.
Entscheidend ist, dass eine solche Stelle konsequent kinder- und jugendgerecht ausgestaltet, niederschwellig digital erreichbar und eng mit bestehenden Opferberatungsstellen, Schulen und Präventionsangeboten vernetzt ist. Eine gesicherte Finanzierung und langfristige Verankerung sind notwendig, damit die Anlaufstelle nachhaltig zum Schutz und zur Stärkung von Kindern beitragen kann. Gleichzeitig darf individuelle Beratung strukturelle Verantwortung nicht ersetzen: Plattformen müssen so gestaltet und reguliert werden, dass Risiken systematisch reduziert werden.
Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass spezialisierte Meldestellen und Beratungsangebote im Bereich digitaler Gewalt wirksam sein können, wenn sie klar mandatierte Zuständigkeiten, fachliche Expertise und eine verbindliche Zusammenarbeit mit Behörden und Plattformbetreibern aufweisen. So bestehen etwa in Deutschland mit jugendschutz.net und in Grossbritannien mit dem UK Safer Internet Centre institutionell verankerte Strukturen, die Meldung, Beratung und Prävention miteinander verbinden. Solche Modelle verdeutlichen, dass eine nationale Anlaufstelle einen wichtigen Beitrag leisten kann, sofern sie dauerhaft abgesichert und klar in bestehende Strukturen eingebettet ist. Sie stellt damit einen weiteren Schritt dar, um Kinderrechte in der Schweiz im digitalen Raum wirksam zu schützen.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein fordert
- Kinderrechte (Schutz, Förderung und Beteiligung) müssen auch im digitalen Raum umgesetzt werden
- Kinder und Jugendliche müssen als spezifische Anspruchsgruppe berücksichtigt werden, dementsprechend muss die Anlaufstelle kinder- und jugendgerecht gestaltet sein
- Eine Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt im digitalen Raum muss niederschwellig, anonym, kompetent und kindgerecht sein
- Eine Anlaufstelle soll eng mit bestehenden Angeboten wie Opferberatungsstellen, Schulen und Präventionsangeboten koordiniert werden
- Neben Beratung braucht es auch strukturelle Präventionsmassnahmen auf Plattformebene
- Finanzierung und langfristige Sicherung müssen gewährleistet sein