Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Aus Sicht von UNICEF Schweiz und Liechtenstein birgt die Initiative erhebliche Risiken für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz. Sie kann zu Einschränkungen von Kinderrechten führen und unter Umständen auch eine Kündigung der Kinderrechtskonvention nach sich ziehen.
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» will die Grösse der Schweizer Bevölkerung beschränken, indem eine fixe Obergrenze von 10 Millionen Menschen als ständige Wohnbevölkerung der Schweiz in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Schon bei einer Grenze von 9.5 Millionen Einwohner:innen werden Gegenmassnahmen gefordert. Der Initiativtext nennt dabei ausdrücklich Bereiche wie Asylpolitik, Familiennachzug unter anderem für EU/EFTA-Staaten sowie Aufenthalts-, Niederlassungs- und Einbürgerungsrechte. Diese Massnahmen betreffen zentrale Lebensbereiche von Kindern und können ihre Rechte einschränken. Ebenso würde die Überschreitung dieser ersten Grenze die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union bedeuten. Damit wären auch bestehende Rechte auf Familienleben betroffen, was aus kinderrechtlicher Sicht insbesondere mit Blick auf das Recht des Kindes auf familiäre Beziehungen (Art. 9 der Kinderrechtskonvention) relevant ist.
Wird die Grenze von zehn Millionen überschritten, sieht die Initiative zudem vor, dass sogenannte «bevölkerungswachstumstreibende» internationale Übereinkommen neu verhandelt oder gekündigt werden. Gemäss Einschätzung des Bundesrates könnten darunter auch zentrale Menschenrechtsverträge fallen, darunter die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention). Damit besteht das Risiko, dass es bei einer Annahme der Initiative zur Kündigung der Kinderrechtskonvention kommen könnte.
Die Kinderrechtskonvention – ein verbindlicher Rahmen im Alltag
Die Kinderrechtskonvention ist kein abstraktes Abkommen, sondern hat konkrete Auswirkungen auf den Alltag von Kindern sowie deren Schutz, Förderung und Partizipation. Sie beeinflusst zentrale Lebensbereiche von Kindern und stärkt gleichzeitig grundlegende Rechte – etwa das Recht auf Familie, Bildung, Schutz vor Diskriminierung sowie auf Identität, Entwicklung und Beteiligung. Indem die Konvention Kinder als eigenständige Rechtsträger:innen anerkennt, schafft sie klare Leitlinien für institutionelles und wirtschaftliches Handeln.
Sie verpflichtet Behörden, Politik, Unternehmen und Gerichte, das Interesse des Kindes bei allen staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen, und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für Gesetzgebung, Verwaltung, operatives Handeln und Fachpraxis. Damit trägt sie dazu bei, dass Kinderrechte systematisch und nicht nur punktuell berücksichtigt werden.
Die Kinderrechtskonvention ist einer der zentralen internationalen Menschenrechtsverträge. Sie wurde 1989 verabschiedet und hat die Stellung von Kindern in der Gesellschaft grundlegend gestärkt. Dass die Schweiz seit 1997 Vertragsstaat ist, ist Ausdruck ihres menschenrechtlichen Engagements.
Folgen einer möglichen Kündigung für das Wohlergehen der Kinder
Eine Kündigung der Kinderrechtskonvention hätte weitreichende Folgen für die Rechte von Kindern in der Schweiz, insbesondere die verletzlichsten in der Gesellschaft. Die Schweiz würde sich aus einem zentralen internationalen Referenzrahmen zurückziehen, der die Rechte von Kindern verbindlich festlegt und sicherstellt, dass staatliches Handeln an den Kinderrechten ausgerichtet ist.
Zudem würden zentrale internationale Mechanismen wegfallen, die zur Weiterentwicklung und Überprüfung der Kinderrechte beitragen. Denn die Konvention verpflichtet die Schweiz, regelmässig über die Umsetzung der Kinderrechte Bericht zu erstatten und sich mit internationalen Empfehlungen auseinanderzusetzen. Damit trägt sie dazu bei, dass Kinderrechte nicht nur formal bestehen, sondern kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Zusammen mit der Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens wird eine unabhängige Einordnung und Impulsgebung ermöglicht, die wesentlich zur staatlichen Rechenschaftspflicht im Bereich der Kinderrechte beiträgt.
Eine Kündigung hätte auch eine grundsätzliche Signalwirkung: Kinderrechte wären weniger klar als verbindliche menschenrechtliche Verpflichtung verankert. Die Schweiz beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf eine starke menschenrechtliche Tradition und beherbergt wichtige internationale Institutionen. Eine Kündigung eines internationalen Abkommens wie der Kinderrechtskonvention hätte erhebliche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Schweiz mit ihrer menschenrechtlichen und humanitären Tradition.